Angebot schreiben - Hinweispflichten
Ich bin kein Anwalt, und wenn ich ein Angebot schreibe sind Haftungsbeschränkungen ("Da ich kein Anwalt bin, kann ich keine Haftung für rechtliche Fehler übernehmen.") praktisch nicht wirksam (§§ 307, 309 Nr. 7 und 8b BGB).
Die Lösung dafür ist angeblich den Kunden deutlich auf alle Anforderungen hinzuweisen. Wenn man dieses tut, hat man seine Hinweispflicht erfüllt und haftet nicht.
Aber wie sollte solche Hinweise aussehen? Hat sowas schon mal jemand formuliert und kann das mit uns anderen evt. teilen?
//Moderation: Thema verschoben.