Wichtig: Button-Benennung in deutschen Shops - Neue Regelung
Voraussichtlich ab 1. Juli tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die sich auf die Benennung des Bestellbuttons in Online-Shops bezieht.
Infos dazu findet ihr unter anderem bei:
http://www.shopbetreiber-blog.de/201...button-losung/
http://www.internetrecht-rostock.de/...-bestellen.htm
Ihr könnt die entsprechende Button-Beschriftung in eurem Isotope-Shop anpassen. Tragt dazu einfach in /system/config/langconfig.php folgende Zeile ein:
Code:
$GLOBALS['TL_LANG']['MSC']['confirmOrder'] = 'Zahlungspflichtig bestellen';
Die gewählte Beschriftung ist jetzt nur ein Beispiel. Ihr könnt das auch anders formulieren. Lest euch dazu am besten einfach oben den zweiten Link genau durch und achtet auch auf die Hinweise wegen Farben/Kontrasten, etc.
Wichtig: Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann sprecht mit einem Anwalt darüber und lasst am besten generell mal euren ganzen Shop von ihm prüfen (falls er das noch nicht getan hat).
Ich glaub, ich habs nicht verstanden !
Meine langconfit, sieht nun so aus :
PHP-Code:
<?php if (!defined('TL_ROOT')) die('You cannot access this file directly!');
/**
* Contao Open Source CMS
* Copyright (C) 2005-2011 Leo Feyer
*
* Formerly known as TYPOlight Open Source CMS.
*
* This program is free software: you can redistribute it and/or
* modify it under the terms of the GNU Lesser General Public
* License as published by the Free Software Foundation, either
* version 3 of the License, or (at your option) any later version.
*
* This program is distributed in the hope that it will be useful,
* but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
* MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
* Lesser General Public License for more details.
*
* You should have received a copy of the GNU Lesser General Public
* License along with this program. If not, please visit the Free
* Software Foundation website at <http://www.gnu.org/licenses/>.
*
* PHP version 5
* @copyright Leo Feyer 2005-2011
* @author Leo Feyer <http://www.contao.org>
* @package Config
* @license LGPL
* @filesource
*/
/**
* -------------------------------------------------------------------------
* CUSTOM LABELS
* -------------------------------------------------------------------------
*
* If you want to modify a language file, you do not have to edit it
* directly. You can save your changes in this configuration file instead.
* Thus, you can update or replace the original files without having to
* worry about your modifications.
*
* Usage example:
*
* $GLOBALS['TL_LANG']['tl_layout']['column'] = 'Section';
*
* This line would replace the original label ("Column") with a custom
* label ("Section"). You can also set different languages:
*
* if ($GLOBALS['TL_LANGUAGE'] == 'de')
* {
* $GLOBALS['TL_LANG']['tl_layout']['column'] = 'Bereich';
* }
* else
* {
* $GLOBALS['TL_LANG']['tl_layout']['column'] = 'Section';
* }
if ($GLOBALS['TL_LANGUAGE'] == 'de')
* {
$GLOBALS['TL_LANG']['MSC']['subTotalLabel'] = 'Summe inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten ';
$GLOBALS['TL_LANG']['MSC']['confirmOrder'] = 'Zahlungspflichtig bestellen';
* This line would replace the original label with a custom german label
* or an english label that is used as fallback.
*/
?>
Die Button Änderung reicht nicht!
Es dürfte für alle Shopbetreibern ein erheblicher Aufwand sein, den Shop an den neuen gesetzliche Bestimmungen anzupassen. Ist natürlich auch abhängig von der Produktart und Anzahl.
Kurzer Zusammenfassung:
Auf der Bestellübersichtsseite („unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung
abgibt“) sind folgende Informationen („klar und verständlich in hervorgehobener
Weise“) nochmals zusammengefasst zur Verfügung zu stellen:
- Produktbeschreibung: „die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“ („Gefordert ist eine detaillierte und übersichtliche Beschreibung ohne Weitschweifigkeit, aus der der Verbraucher die für seine Kaufentscheidung maßgeblichen Merkmale entnehmen kann.“) z.B. Modell, Farbe, Größe, Material (Rohstoffgehaltsangaben), Waschbarkeit.
- Mindestlaufzeit: „die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat“
- Gesamtpreis: „den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“
- Versand- und Zusatzkosten: „gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“. Wie z.B. beim Versand ins Nicht-EU-Ausland ist der jetzt auf der Bestellübersichtsseite zusätzlich erforderliche Hinweis auf mögliche Zölle und Steuern.
Anforderungen an die Informationen:
- zum Schluss des Bestellvorganges (am Beginn oder im Verlauf der Bestellung genügt nicht)
- in räumlicher Nähe zur Schaltfläche bzw. Button (Informationen und Schaltfläche müssen bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig ohne scrollen zu sehen sein)
- ein Link oder ein gesondert herunterzuladendes Dokument reichen nicht
- in unübersehbarer Weise vom übrigen Text und den sonstigen Gestaltungselementen abgehoben
- (nicht versteckt, sondern klar und einfach erkennbar)
- verständlich (keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze)
Zum Buttonbeschriftung wurde ja bereits alles gesagt, wichtig ist noch:
- Beschriftung „gut lesbar“
- in räumlicher Nähe zu den Informationen (Informationen und Schaltfläche müssen bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig ohne Scrollen auf einen Blick zu sehen sein).
Ohne "Scrollen auf einen Blick" dürfte schwer werden, da bei einer ausführlichen Produktbeschreibung oder auch bei mehreren Produkten, immer gescrollt werden muss. Dies ist also noch eine Schwachstelle im Gesetz. Die Lösung mit zwei Button wie in einigen Shops üblich, geht leider auch nicht mehr, da unterhalb des "kaufen" Button keine Informationen zur Bestellung mehr stehen dürfen. Hier muss das Gesetz noch etwas nachgearbeitet werden. Eventuell die Produkte in einen scrollbaren Fenster und Infos und Button fest darunter.
Dies ist nur ein kleiner Überblick ohne gewähr auf Richtigkeit.
Ausführliche Informationen findet man bei Google.
Das Gesetzt zu diesem Thema: BGB §312g Absatz 2, 3, 4