DSGVO: Begründung für die technische Notwendigkeit für das Session-Cookie von Contao?
Guten Tag,
im Zuge der intensiven Beschäftigung mit den Erfordernissen der DSGVO taucht immer wieder die Frage nach der Begündung für das Session-Cookie auf.
Man kann immer wieder etwas lesen wie z.B. "Nur wenn ein Cookie technisch notwendig ist, wie etwa ein Session Cookie, das sich den Login Status merkt, darf es ohne die Einwilligung des Users gesetzt werden."
Frage: Welche technische Notwendigkeit kann ich für ein Session-Cookie anführen, wenn ich eine Contao-Website betreibe, die weder über ein Kontaktformular noch einen Login o. Ä. verfügt?
Viele Grüße
Michael