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Thema: UID Nummer für IG Warenlieferung ohne Umsatzsteuer

  1. #1
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    Standard UID Nummer für IG Warenlieferung ohne Umsatzsteuer

    Hallo Andreas !

    Habe gestern mal den Isotope Shop installiert und bin echt schon weit gekommen !
    Tolle Leistung vom ganzen ISOTOPE-Team und allen die da mithelfen !

    Was für mich ganz wichtig ist und ich trotz Suche im Forum noch vermisst habe, ist die Möglichkeit einem Geschäftskunden zB aus deutschland , der die Ware von mir als IG Warenlieferung ohne Umsatzsteuer erhält, wenn er seine UID Nummer angibt.

    Ist da etwas in Planung oder wie kann ich es mit jetzigen Mitteln realisieren ?

    LG Klaus

  2. #2
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    Avatar von andreas.schempp
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    Hallo Klaus,

    Der Begriff "IG Warenlieferung" sagt mir nichts, ist das etwas EU-spezifisches?
    Wie gibst du im System die Preise ein? Mit oder ohne Umsatzsteuer?
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  3. #3
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    Zitat Zitat von andreas.schempp Beitrag anzeigen
    Der Begriff "IG Warenlieferung"
    Sind innergemeinschaftlichen Warenlieferungen innerhalb der EU.

  4. #4
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    Avatar von andreas.schempp
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    Das heisst Mitglieder einer "Geschäftskunden"-Gruppe sind steuerfrei, wenn diese innerhalb eines bestimmte Landes (EU) sind?

    Aktuell ist das wohl noch nicht möglich, kann ich aber bei der Weiterentwicklung berücksichtigen.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von andreas.schempp Beitrag anzeigen
    Das heisst Mitglieder einer "Geschäftskunden"-Gruppe sind steuerfrei, wenn diese innerhalb eines bestimmte Landes (EU) sind?

    Aktuell ist das wohl noch nicht möglich, kann ich aber bei der Weiterentwicklung berücksichtigen.
    Hallo,

    aber nur wenn sie eine dafür gültige Nummer in ihrem Land beantragt haben. Damit man nicht auf der Mwst sitzenbleibt und diese auch nicht bei Ausfuhr nachzahlen muss, sollte hierzu noch eine Gültigkeitsüberprüfung in Echtzeit stattfinden, um den Missbrauch vorzubeugen.

    Gruß
    Ingo

  6. #6
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    Wie sollte solch eine Prüfung funktionieren?
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  7. #7
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    Zitat Zitat von andreas.schempp Beitrag anzeigen
    Wie sollte solch eine Prüfung funktionieren?
    Hallo Andreas

    ich habe mal schnell gegoogelt und ein zwei Links gefunden:

    https://forum.df.eu/forum/showthread.php?t=37237
    http://ust-idnr.eu/userdata/cms/1001...it_pruefen.asp

    Die mir bekannten Onlineshops Oxid und xt-commerce haben diese Funktion. Vielleicht mal dort in den Foren umherstöbern.

    Gruß
    Ingo

  8. #8
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    Hallo !

    Es gibt natürlich shops die das (die UID) gleich online prüfen...für kleine Shoplösungen ist das denke ich vorerst nicht notwendig.

    Man könnte das wie folgt lösen:

    Bei der Registrierung einfach abfragen:

    Bestellen Sie als Endkunde oder Unternehmen ?

    Wenn Endkunde >> dann alles paletti und es bleibt beim Standardsteuersatz !

    Wenn Unternehmen (aber nur Export in EU Land , nicht in der lokalen Steuerzone ! > ergibt sich aus der Länderauswahl): >>

    Bitte geben Sie eine gültige UID Nummer an ....dann schaltet der Shop zB. zu einer Kundengruppe wo alle Preise exkl der Umsatzsteuer ausgewiesen werden....

    Also:

    Die Prüfung der UID kann ja dann vor dem Versand manuell erfolgen.....

    Man müsste also Steuerklassen den Kundengruppen zuordnen um zu erreichen, dass der richtige Preis angezeigt wird. Welcher Kundengruppe der Kunde zugeordnet wird, entscheidet sich bei der Registrierung oder bei der manuellen Zuordnung vor Aktivierung des Accounts....

    Natürlich muß ein Hinweis erfolgen, dass die Preise nur vorbehaltlich der positiven UID Nummernprüfung gelten.


    Wäre das ein Ansatz ?

    Warum ist das so wichtig ?


    Solange im Shop zB nur auf Rechnung bezahlt wird ist das Nachfragen zur UID ja kein Problem...ich biete derzeit im Shop (läuft leider derzeit noch auf OScommerce, will ich ja ändern :-) ) aber auch Paypal an .... zahlt ein Unternehmen (unabsichtlich und ungeprüft) dann den Preis INKL. der Umsatzsteuer per Paypal im voraus...dann hat deine Buchhaltung das Chaos perfekt... du mußt ja dann bei nachträglicher Bekanntgabe der UID die Differenz der Umsatzsteuer rücküberweisen...und ob man bei dem Aufwand dann noch etwas verdient hat am Produkt ist fraglich ! Ich hatte leider bereits solche Fälle, daher die Entscheidung welcher Shop in Zukunft bei mir eingesetzt wird, ist stark von dieser UID Lösung abhängig. Und ich denke so geht es auch anderen Shopbetreibern, die ins Ausland auch liefern..... Ich helfe da aber gerne mit zu einer Lösung zu kommen !

    LG Klaus
    Geändert von klaus_tkm (16.11.2010 um 07:30 Uhr)

  9. #9
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    Hallo Klaus,

    Informationen von http://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/
    Deutschland ist zurzeit das einzige Land der Europäischen Union, das eine automatische Abfragemöglichkeit anbietet.
    Daher fällt das schonmal für dich (Österreich) weg. Eine Validierung der Nummer auf Vollständigkeit wäre wohl möglich, allerdings sagt dir das noch lange nicht ob die Nummer wirklich vergeben wurde und an wen.

    Ich sehe nur die folgende, wirklich funktionierende Lösung:
    Der Kunde registriert sich/sein Unternehmen in deinem Shop und gibt dabei seine UST-Nr an. Diese prüfst du manuell, und falls korrekt weisst du ihn einer entsprechenden Kundengruppe (Mitgliedergruppe) zu. Durch die Gruppe kann dann definiert werden, ob er UST-frei ist. Diese Funktion fehlt allerdings (auch) noch
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  10. #10
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    Hallo Gemeinde,

    ich bin gerade auf diesen Beitrag gestoßen und stöbere auch nach einer Lösung. An der erwähnten Zuweisung zu einer Mitgliedergruppe für EU USt.ID Kunden (und späterer Verarbeitungsmöglichkeit) bin ich sehr interessiert. Oder funktioniert das eventuell schon?

    Ich möchte aus unserer Erfahrung mit dem Finanzamt folgendes beitragen:

    Innergemeinschaftliche Lieferungen in der EU sind nur bei vorliegender Qualifizierter Bestätigung für den Versender USt. frei. Liegt diese nicht vor wird die USt. Freiheit versagt, die geschuldete USt. ist vom Versender nachzuzahlen.

    Eine Qualifizierte Bestätigung ist immer noch ein abheftbarer und aufzubewahrender Brief aus Saarlouis. Auf diesem Papier müssen alle weiteren vier Angaben mit A bestätigt sein. D.h. außer der eigentlichen gültigen USt.ID muss der Name und die Gesellschaftsform der Firma, der Firmensitz, die PLZ und die Straße zur abgefragten USt.ID übereinstimmen. Die Übereinstimmung bezieht sich immer auf die dem ausländischen Finanzamt gemeldete Anschrift.

    Nach meiner Erfahrung mit EU Bestellern ist eine manuelle Freigabe realistisch. Manch drollige Schreibweise von Anschriften oder der abweichende fiskalische Firmensitz von der Betriebsstätte oder, oder. Die Telefonnummer vom Finanzamt aus Saarlouis habe ich auf Kurzwahl!

    Viele Grüße.
    Michael

  11. #11
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    Was bedeuten würde, dass eine manuelle Zuweisung des Mitglieds zu einer Gruppe realistisch ist, und damit lassen sich Steuern "entfernen".
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  12. #12
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    Hallo Andreas,

    ja, ich kenne noch keine Möglichkeit das diese Qualifizierte Bestätigung auf anderem, ggf. elektronischem, automatischem, Weg verbindlich zu erhalten.

    Es gibt zwar prinzipiell in Deutschland dafür eine XML-RPC Schnittstelle aber dazu auch zwei eindeutig nicht allgemein festgelegte Aussagen. So schreibt das Finanzamt in den FAQ:

    "Benötigt man bei der qualifizierten Bestätigung eine 100 prozentige Übereinstimmung der Firmendaten?
    Nein, es gibt bei den Firmendaten eine Fehlertoleranz. Genauere Angaben zu diesen Toleranzen erteilt das Bundeszentralamt für Steuern nicht."

    "Wie ist die rechtliche Würdigung der Bestätigungsanfragen, die online getätig werden?
    Rückfragen zu der rechtlichen Würdigung und den steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Bestätigungsmitteilung (elektronisch und/oder schriftlich) richten Sie bitte an das für das Besteuerungsverfahren zuständige Finanzamt."

    Unser eigenes Finanzamt hat uns bei einer Prüfung mal für eine USt.ID mit einem Leerzeichen nach dem Ländercode die USt. Freiheit versagt, d.h diese als USt.ID ungültig eingestuft. Die USt. haben wir dann erst mal nachgezahlt, konnten die aber wieder mit einer Rechnungskorrektur zum folgenden Jahresabschluss zurückholen. Zeitaufwändig, unterm Strich haben wir was gelernt aber nichts draufgezahlt.

    Darüber hinaus meldet der Server der deutschen Finanzverwaltung, über den wir die Daten zu Fuss eingeben, oft genug das just in diesem Moment ein ausländischer Partner gerade und vielleicht heute bis 18:00 Uhr nicht verfügbar ist. Da kommt man auch nicht mit der XML Schnittstelle dran, auch das Finanzamt in Saarlouis kann dann telefonisch nicht mehr beauskunften.

    Ich bin an dieser Stelle von deutschen Mitstreitern gern offen für frische Informationen!

    Von diesem Ausflug in unsere Finanzverwaltung mal abgesehen, wie "entferne" ich denn über Mitgliedergruppen Steuern?

    In Deutschland + EU ist es wichtig Otto Normal (Gast) immer Brutto Preise bei Produkten anzuzeigen, inkl. der MwSt. und spätestens vor Absendung der Bestellung auch alle anfallenden Versand- und Nebenkosten. 100€ zzgl. 19% MwSt, ist wettbewerbswiedrig!

    Einen deutschen +EU Geschäftskunden (Mitgliedergruppe) interessieren für das gleiche Produkt aber nur die Nettopreise. Da darf und soll dann am selben Produkt 100 EUR stehen und erst später im Warenkorb zzgl. 19% MwSt. Das müsste über die Mitgliedergruppen gesteuert werden.

    Schließlich bekommt ein EU Kunde mit USt.ID (Mitgliedergruppe) die Ware mit entsprechendem Hinweistext steuerfrei aus Deutschland berechnet und geliefert, muss die aber mit seiem Steuersatz selbst versteuern. Der deutsche Unternehmer kassiert dafür keine USt. und muss die dann auch nicht ans Finanzamt abführen.

    Und allen anderen geschätzten Kunden (Mitgliedergruppe), die z.Bsp. in der Schweiz ansässig sind, berechnen und vesenden wir das steuerfrei. Das lautet auf Finanzamtsdeutsch: Drittländer. Der Versender muss sich dann "nur" um Zoll Formularitäten kümmern und der Empfänger um deren Bezahlung.

    Diese Ausführungen beziehen sich übrigens nur auf versendete Waren mit Lieferanschrift und Leistungsort in Deutschland bzw. der EU oder Drittländern. Will damit sagen das bei Downloads die Betrachtung nicht die gleiche ist.

    Viele Grüße.
    Michael

  13. #13
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    Du kannst einen Steuersatz auf Mitgliedergruppen bzw. Gäste limitieren. Damit dürfte es gehen, wenn auch etwas umständlich...
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  14. #14
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    Das habe ich mir gerade angesehen. Wenn ich ein Steuersatz anlege kann ich aber nichts dergleichen auswählen. Die Optionen "Show to guests only" und "Protect module" kann ich nur bei Versandarten und Zahlungsarten einstellen.

    Das isotope basiert doch aber auf Steuerklassen die ich jedem Produkt und den Versandkosten usw. zuweise.

    Unser Shop hat als Konfigurationsland Deutschland und Deutschland sowie weitere 26 EU Länder als shipping und billing address. Als Steuersatz habe ich 19% mit Berechnungsgrundlage Lieferadresse und ohne Landesauswahl angelegt. Dieser ist der Steuerklasse Standard zugewiesen, diese wiederum unseren Produkten. Die Preise bei den Produkten sind brutto erfasst und werden so öffentlich (Gast) immer inkl. MwSt. angezeigt und im Warenkorb steht inkl. MwSt. 19%.

    Jezt fehlt mir der Schritt das ich bestimmten Mitgliedern jedes Produkt immer netto anzeige ohne enthaltene USt. und erst im Warenkorb die 19% addiert und als zzgl. 19% ausgewiesen werden.

    Kann ich eigentlich einem Gast der Mitglied wird, z.Bsp. mit autoregistration (habe ich noch nicht probiert) automatisch einen Mitgliedstatus so zuweisen das ich dann zunächst erst mal - aber automatisch - noch die Steuervariante Gast anzeige?

  15. #15
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    Letzte Frage ziehe ich zurück. Wenn der Gast zum Mitglied wird kann, muss sich aber nichts ändern außer das er "nur für Gäste anzeigen" nicht mehr sieht.

  16. #16
    Contao-Nutzer Avatar von Bigga
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    Standard UID- gelöst?

    Hallo,

    ich hab das selbe Problem und kann nicht finden, wo im Steuersatz ich diesen auf eine Gruppe einschränken kann.

    Könnt ihr mir weiterhelfen?

    Bigga

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