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Thema: DSGVO: Best Practise für Contao

  1. #1
    Alter Contao-Hase
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    Standard DSGVO: Best Practise für Contao

    Hallo zusammen,

    da das große Thema DSGVO ja alle von uns mehr oder weniger betrifft, wollte ich einmal eine "Best Practise" Seite für Contao zusammenstellen.
    Natürlich weiß ich, das nur ein Anwalt den besten rechtssicheren Rat für seine spezielle Website geben kann und es sehr viele verschiedene Anwendungsgebiete dafür gibt.
    Doch vielleicht können wir ja gemeinsam einen ersten Grundstein dafür legen, dass man Contao direkt in die richtige Richtung aufstellen kann und an verschiedenen Stellen schrauben und aktualisieren kann.

    Ich würde jetzt gerne einmal alles sammeln, wie man generell eine saubere Seite aufsetzen oder aktualisieren muss. Also ein Rundumpaket mit Impressum, AGB, Cookiebar, Datenschutz, SSL-Zertifikat, Kommentar- und Formularfunktionalität, Newsletter, Datenspeicherung usw...
    Es sollte dann eine Auflistung mit Core-Inhalten, Modulen, Templates, Links und Textbausteinen geben. So kann man dann die für sich besten Bausteine rausnehmen und entsprechend einbauen. Vielleicht auch vorher/nachher Beispiele?

    Was haltet ihr davon?
    Wie sollen wir vorgehen?
    Gibt es bereits Erfahrungsberichte bzw. Seiten die rechtsicher umgesetzt wurden?

    An den Moderator: Macht es Sinn so eine Seite aufzubauen?
    Viele Grüße aus Köln
    Matu

  2. #2
    Contao-Urgestein Avatar von Samson1964
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    Das Thema würde mich auch interessieren. Wenn man nur mitliest, fliegen einem nur Wortfetzen um die Ohren. Aber nichts Praktisches, was denn genau jetzt zu beachten ist.
    Viele Grüße
    Frank

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  3. #3
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    Das Forum kann dir keine rechtliche Beratung geben.

  4. #4
    Contao-Urgestein Avatar von Samson1964
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    Zitat Zitat von Spooky Beitrag anzeigen
    Das Forum kann dir keine rechtliche Beratung geben.
    Das ist sicher auch nicht gemeint. Oder ist z.B. die Auskunft ob Vorname/Name in Kontaktformularen ein Pflichtfeld sein darf oder nicht, eine rechtliche Auskunft?
    Viele Grüße
    Frank

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  5. #5
    Alter Contao-Hase
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    Ich habe dabei an eine Art Leitfaden gedacht.

    Wenn hier schon einmal alle Möglichkeiten aufgezeigt werden, muss man dann natürlich eine für seine Website zugeschnittene Lösung finden.

    Also wenn ich eine neue Website für einen Kunden erstelle, muss folgendes immer mit eingebunden sein bzw. von Anfang an zum Umfang der Seite gehören.

    So hatte ich mir das gedacht...
    Viele Grüße aus Köln
    Matu

  6. #6
    Alter Contao-Hase
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    Man könnte auch mehrere Dummyseiten als Beispiel zeigen:

    > Onepager
    > Blog
    > Private Seite/Verein
    > Shop
    > Kleine Unternehmensseite
    > Größere Seite mit Login, Registrierung und Newsletter

    So kann sich jeder seine Seite raussuchen und vergleichen bzw. direkt die entsprechednen Module, Links und Texte einbauen bzw. Hilfestellungen und To-Dos lesen.
    Es geht mir darum, das man nichts vergisst und vielleicht bekommt man ja eine speziell für Contao zugeschnittene Möglichkeit, die Seiten von Anfang an rechtssicher aufzubauen.
    Viele Grüße aus Köln
    Matu

  7. #7
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    Zitat Zitat von Samson1964 Beitrag anzeigen
    Das ist sicher auch nicht gemeint. Oder ist z.B. die Auskunft ob Vorname/Name in Kontaktformularen ein Pflichtfeld sein darf oder nicht, eine rechtliche Auskunft?
    Ja natürlich. Jegliche Aussage darüber, was du auf einer Webseite bzw. Webapplikation bzgl. eines geltenden Rechtes machen sollst oder musst, ist eine rechtliche Auskunft, oder nicht?

  8. #8
    Contao-Urgestein Avatar von Samson1964
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    Zitat Zitat von Spooky Beitrag anzeigen
    Ja natürlich. Jegliche Aussage darüber, was du auf einer Webseite bzw. Webapplikation bzgl. eines geltenden Rechtes machen sollst oder musst, ist eine rechtliche Auskunft, oder nicht?
    D.h. dann also, es ist reine Interpretationssache eines Anwaltes, weil es in der Verordnung halt schwammig steht. Vereinfacht gesagt: Man kann also vor und nach der DSGVO machen was man will. Die schon hier im Forum gemachte Aussage, Vor- und Nachname darf kein Pflichtfeld mehr sein, stimmt also nicht.
    Viele Grüße
    Frank

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  9. #9
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    Zitat Zitat von Samson1964 Beitrag anzeigen
    D.h. dann also, es ist reine Interpretationssache eines Anwaltes, weil es in der Verordnung halt schwammig steht.
    In wie fern?



    Zitat Zitat von Samson1964 Beitrag anzeigen
    Die schon hier im Forum gemachte Aussage, Vor- und Nachname darf kein Pflichtfeld mehr sein, stimmt also nicht.
    Darüber kann im Forum keine Aussage gemacht werden

  10. #10
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    So allgemeine Aussagen kann man eh nicht treffen. Wenn du für deine Zwecke Name und Vorname wirklich brauchst, dann darfst du diese Daten auch erheben. An dem Punkt geht es um Datensparsamkeit. Man darf also keine Daten erheben, die man für den Zweck, für den die Daten erhoben werden, nicht zwingend braucht. Bei einem Formular "Bitte schicken Sir mir Informationsmaterial per Post zu" wird man Name und Postanschrift sinnvollerweise zu Pflichtfeldern machen. Für eine Newsletteranmeldung wird man Name und Vorname nicht zwingend brauchen, die Email-Adresse dagegen schon. Ob der Ausfüller dann wahrheitsgemäße Angaben macht, ist sowieso eine andere Sache. Ebenso, wie sich falsche Angaben dann eventuell auswirken können.

    Und ja, selbst Anwälte können dir viele Dinge (noch) nicht rechtssicher sagen. Anwälte sprechen kein Recht, dafür sind Gerichte zuständig . Aber ein Anwalt kann zumindest sagen: "Geht sicher", "geht gar nicht" oder "könnte problematisch sein". Und wenn er sagt "geht sicher" und du wirst trotzdem erfolgreich verklagt, dann haftet im Zweifel seine Berufshaftpflichtversicherung. Die muss er haben, allerdings meines Wissens nur mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,-€. Naja, ein Webworker wird selten einen so hohen Umsatz haben, dass die Strafe höher ausfallen könnte. Ansonsten muss man halt darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist .

  11. #11
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    Weil ich gestern auf einem Vortrag der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) zum Thema gewesen bin:
    Das DSGVO hat in erster Linie nix mit Contao oder einem anderen CMS zu tun.
    Was die Website betrifft, muss man auch nix anderes machen als bisher, wenn man die Seite Datenschutzkonform betreibt.

    Informationspflicht Datenschutz (Google Analytics, Piwik , Social Media), Recht auf Vergessen/Löschen, Double Opt In, Cookierichtlinie um ein paar aufzuzählen
    Da gibts eh genug Hilfe im Netz.

    Die Neuerung ist eigentlich nur die Dokumentation darüber was mit Sensiblen und/oder Personenbezogenen Daten, die jeder Unternehmer sammelt/verarbeitet/speichert, passiert.
    Nicht nur digital, sondern auch analog. Das betrifft alle Daten, die über EU-Bürger gesammelt werden. Server in Afrika oder Cloudbasierte Dienste müssen es ebenso einhalten. Es gibt kein Entkommen.
    Was wird gespeichert? WO und WIE? Wer hat Zugang dazu? Wie sieht die "angemessene" sichere Verwahrung aus ? Was passiert, wenn es ein Sicherheitsleck gibt (Data Breach)?
    72 Stunden ab bekannt werden, müssen Verstösse an die Datenschutzbehörde gemeldet werden.
    Eventuell müssen Unternehmer Verträge abschliessen mit Agenturen/Webdesigner/Programmierer, da ja diese meist Zugang zu Daten haben (zb Backup: Datenbanken)
    Das Verfahrensverzeichnis (Dokumentation) muss natürlich anonymisiert sein. Apropos: IP Adressen gelten auch als personenbezogene Daten (Stichwort: anonymisierte IPs)

    Wie minimal ich das ganze bei mir selbst anlegen werde, weiss ich noch nicht.
    Vermutlich wirds nur eine ExcelListe sein, für die ich ein Bankschliessfach miete

  12. #12
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    An den Moderator: Macht es Sinn so eine Seite aufzubauen?
    Das macht m.E. so keinen Sinn. Aber anstatt das hier jetzt jeder vor sich hin recherchiert und/oder den Anwalt seines Vertrauens konsultiert, wäre es vielleicht eine Option, dass die Gemeinschaft hier (die Contao-Association?) Geld in die Hand nimmt und eine kompetente Kanzlei beauftragt Bausteine/Vorlagen sowohl für eine Datenschutzerklärung, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und das Verzeichnis der Auftragsverarbeiter zu erstellen, die im Rahmen der Arbeit mit Contao anfallen können, z.B.: Webdesign, Beratung, Hosting, Schulung, Programmierung, SocialMedia, Shop, Newsletter, Intranet, ... Das Webinar zum Thema DSGVO der Contao-Association habe ich da in guter Erinnerung.

  13. #13
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    Zitat Zitat von 3dr Beitrag anzeigen
    dass die Gemeinschaft hier (die Contao-Association?) Geld in die Hand nimmt und eine kompetente Kanzlei beauftragt Bausteine/Vorlagen
    Wozu diese Geldverschwendung? Das gibts ausserdem eh schon -> e-recht24

    Vorlagen bringen hier gar nix, weil jedes Unternehmen und jede Website anders ist.

    Kommt mir vor wie die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau...

  14. #14
    Administratorin Avatar von lucina
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    Zitat Zitat von tintifax Beitrag anzeigen
    Das gibts ausserdem eh schon -> e-recht24

    Vorlagen bringen hier gar nix, weil jedes Unternehmen und jede Website anders ist.
    Und genau deshalb bringt Dir auch ein Generator wie der von Dir zitierte nichts.

  15. #15
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    Zitat Zitat von lucina Beitrag anzeigen
    Und genau deshalb bringt Dir auch ein Generator wie der von Dir zitierte nichts.
    Genau das sollte mein Post ausdrücken, da hast Du mich scheinbar falsch verstanden.

    Nichtsdestotrotz hier ein Link zum Online DSGVO Ratgeber der WKO, der zumindest vielleicht offene Fragestellungen beantworten kann, wofür jeder Lösungen finden sollte.

    https://dsgvo.wkoratgeber.at/

    Ich finde den als Orientierung nicht schlecht. Der Arbeitsaufwand bei der Erstellung des Verzeichnisses bleibt aber trotzdem.

  16. #16
    Contao-Fan Avatar von Infidel
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    Schade, @matuweb, dass aus deinem guten Vorschlag so eine verkrampfte Kopfgeburt geworden ist. Eine sinnvolle Liste, was generell zu beachten ist, wäre sicher für viele Contao-Benutzer hilfreich gewesen. Wordpress hat nun sogar eine Funktion implementiert, die alle DSGVO-konformen Plugins farblich kennzeichnet. Hier bei uns gibt es nicht einmal eine Hinweisliste... Themen wie Google Fonts, Scriptbibliotheken, Captcha etc. hätten darin gut aufgelistet werden können. Außerdem Tipps für kostenlose Generatoren (multiple choice Generatoren mit Eingabefeldern bringen nämlich durchaus etwas). Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum das nicht realisiert wird. Ich vermute, diese Unklarheit schadet Contao sogar. Eine Lista á la: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte a) b) c) beachten. wäre rechtlich nicht verbindlich und trotzdem könnte es ein sinnvoller Leitfaden sein.

  17. #17
    Administratorin Avatar von lucina
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    Zitat Zitat von Samson1964 Beitrag anzeigen
    D.h. dann also, es ist reine Interpretationssache eines Anwaltes, weil es in der Verordnung halt schwammig steht. Vereinfacht gesagt: Man kann also vor und nach der DSGVO machen was man will. Die schon hier im Forum gemachte Aussage, Vor- und Nachname darf kein Pflichtfeld mehr sein, stimmt also nicht.
    Weiss ich nicht. Ein Problem kann ja auch sein, dass man auch einfach mal einen Brief schreiben kann, in dem man annimmt, dass es eine derartige Regelung gäbe, und den Empfänger zu irgendwelchen Unterlassungen auffordern.

    Das Datenschutzrecht ist zwar relativ eindeutig (Du darfst anfordern und speichern was Du benötigst und nicht mehr), aber wenig konkret (im Sinne von Einzelfallregelungen) im Hinblick auf die Frage, was Du denn nun an Daten tatsächlich benötigst und dann auch verarbeiten darfst. Das ist halt hochgradig individuell. Wenn ich beim Eismann drei Kugeln mit Schoko kaufe, dann braucht der ganz sicher nicht meinen vollständigen Namen dafür. Wenn er mir eine Kundenkarte andreht, um mir nach 10 Kugeln Eis einen Rabatt einzuräumen, dann können Name und Anschrift möglicherweise verarbeitet werden.

    Darüberhinaus: Wenn ich als Verkäufer etwas anbiete, dann möchte ich schon sicherstellen, dass der Empfänger oder die Empängerin eine reale Person ist, die sich auch in Adressverzeichnissen wiederfindet - sonst verschwinden meine Waren nämlich möglicherweise auf Nimmerwiedersehen in Timbuktu (literrally said) - auch ohne Kundenkarte.

    Du siehst: It depends. Beratung ist im Einzelfall also immer Pflicht.

  18. #18
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    Das mit der DSGVO ist eigentlich recht einfach.
    Für eure Website müsst ihr die Informationspflichten einhalten das steht explizit in Artikel 13 DSGVO und ist genau aufgelistet welche Informationen ihr bereit stellen müsst. Außerdem würde ich definitiv die Datenschutzerklärung aktualisieren (bei vielen Seiten ist die zurzeit auch nicht auf dem aktuellsten Stand, ist dann gerade ein guter Zeitpunkt die mal neu zu generieren)

    Für Kontaktformulare müsst ihr euch nur die passende Rechtsgrundlage raussuchen, diese stehen in Artikel 6 DSGVO im Zweifel einfach eine Einwilligung einholen.

    Das solltet ihr auf jeden Fall bis zum 25. Mai erledigt haben, ich vermute mal das in Deutschland die ein oder andere Abmahnung kommen wird wenn man das nicht hat.


    Intern müssen Unternehmen ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" anlegen.
    Einige Muster dafür gibt es zum Beispiel hier: https://www.datenschutz-guru.de/verz...staetigkeiten/

    Wenn Ihr personenbezogene Daten an andere Dienstleister weitergebt (Webhoster, Freelancer, Google Analytics etc.) müsst ihr mit diesen Dienstleistern einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Die großen Dienstleister haben dafür sogar vorlagen die ihr einfach anfordern könnt.

    Wenn ihr Mitarbeiter habt solltet ihr darüber hinaus noch ein paar Richtlinien zum Datenschutz erlassen und die Mitarbeiter dafür sensibilisieren und das auch schriftlich festhalten damit ihr das nachweisen könnt. Außerdem solltet ihr einen Mitarbeiter für die Auskunftspflicht schulen, ihr seid verpflichtet binnen 4 Wochen einem Betroffenen Auskunft darüber zu geben welche Daten von ihm gespeichert sind. Die Daten müsst ihr auch in einem üblichen digitalen Format bereit stellen. Dafür sollte es einfach einen Ablauf geben den ihr mal getestet habt.

    Wenn ihr in Deutschland mehr als 9 Mitarbeiter habt braucht ihr auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, übrigens auch wenn ihr eine Videoüberwachung habt die Bilder aufzeichnet / speichert.


    Das stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, ich bin aber zertifizierter Datenschutzbeauftragter und auch zertifizierter Datenschutzauditor und beschäftige mich zurzeit fast nur mit der DSGVO und der Implementierung in Unternehmen. Die Pflichten die man hat stehen eigentlich alle recht gut beschrieben in der DSGVO wer lesen kann kommt damit eigentlich ganz gut klar dafür muss man auch kein Jurist oder DSB sein.

  19. #19
    Contao-Nutzer Avatar von Grisu
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    Ich hätte es gut gefunden wenn man sich hier dem Thema widmen würde. Es wäre sehr sinnvoll zu wissen wenn man eine Erweiterung verwendet ob diese Dsgvo Konform ist. Es geht hier nicht um eine Rechtsberatung, die eh nur ein Anwalt geben kann aber eine kleine Hilfestellung kann ja nicht schaden
    Grüße Grisu

  20. #20
    Administratorin Avatar von lucina
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    Das wird hier nicht stattfinden können - zum Einen, weil die Konformität zur GDPR vermutlich kontextabhängig ist, zum Anderen, weil sicher niemand für eine Aussage wie 'konform' oder 'nicht konform' in Haftung genommen werden möchte.

  21. #21
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Die Konformität zur DSGVO bzw der nationalen Umsetzung kann man natürlich nicht hier abhandeln. Aber schön wäre es, wenn bei Erweiterungen angegeben würde, welche (persönlichen) Daten von ihr erhoben und gespeichert werden und wo (DB, Log, ...). Das geht natürlich nicht bei jeder Erweiterung, mit z.B. Metamodels kann man so in etwa alles oder nichts an persönlichen Daten speichern. Aber wenn es z.B. Daten sind, die ich als Entwickler nicht beeinflussen kann, welche die Erweiterung also ohne mein Zutun speichert. (IP, Name, oder was auch immer). Muss ja auch nicht hier im Forum sein, könnte ja z.B. in einer README stehen, die mit der Erweiterung mitgeliefert wird.

  22. #22
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    Das was da teilweise bei Wordpress stattfindet ist aus meiner Sicht absoluter Schwachsinn. Springt da bitte nicht auf diesen Angstzug auf. Bei Wordpress werden teilweise Erweiterungen mit irgendwelchen Pseudocheckboxen erweitert mit denen dann eine Einwilligung eingeholt wird obwohl das gar nicht notwendig ist.
    Ihr könnte definitiv auch weiterhin ein Kontaktformular auf der Seite haben ohne das der Benutzer da explizit eine Einwilligung gibt. Ich empfehle im Zweifel immer bei erecht24.de ein wenig Geld zu bezahlen und sich dort ein Impressum sowie Datenschutzerklärung zu erzeugen dann sollte man auf der sicheren Seite sein. Und wer Sonderfälle auf seiner Seite hat und Angst hat: Einfach den Anwalt seines Vertrauens kontaktieren der kann da helfen.

    Ansonsten ist https://www.gepruefter-webshop.de/ auch noch zu empfehlen da bekommt man Rechtstexte für seine Seite und die übernehmen auch die Haftung dafür.

    Und nur so nebenbei: Nur weil der Entwickler sagt die Erweiterung ist GDPR konform heißt das sicherlich noch lange nicht dass das auch so ist. Also selbst wenn diese Angabe dabei wäre, würde ich die tendenziell dann eher mit Vorsicht genießen.

  23. #23
    Contao-Nutzer Avatar von Der Astronaut
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    Hinsichtlich Checkbox beim Kontaktformular hatte eRecht24 schon mal etwas geschrieben:
    Achtung Abmahnung: Ist eine Einwilligung bei Kontaktformularen notwendig?

  24. #24
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Ich warte noch drauf, dass irgendein Gericht fordert, dass im Browser neben der Adresszeile eine Checkbox angeklickt werden muss, mit der das Einverständnis zum Aufruf der eingegebenen URL erklärt wird. Langsam wirkt es wirklich nur noch lächerlich.

  25. #25
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    warte ab, das kommt. Die Checkbox kannst du dann via css stylen {display: none;}, dazu brauchst du dann lediglich das Einverständnis der Browserhersteller, die dazu einen passenden Vertragsvordruck bereitstellen werden, es ist wirklich zum k...n.
    Sorry, off topic, aber das musste jetzt raus :|

  26. #26
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Also ich finde das gut! Ab Juni wechsle ich die Seiten und arbeite für einen Abmahnverein. Immer her mit den sinnlosen Forderungen, der sinnvolle Teil der Regelungen geht darin vollständig unter. Vergesst also bitte nicht, hinter die Checkbox noch eine zweite Checkbox zu setzen, mit der das Einverständnis erklärt wird dazu, dass gespeichert wird, dass die erste Checkbox angeklickt war. Eventuell braucht es dann für diese Checkbox noch eine dritte, vierte, ...? Am besten eine Endlosschleife mit immer neuen Checkboxen, die auftauchen, wenn die vorhergehende angeklickt wurde . Damit spart man sich dann die Bearbeitung des Kontaktformulars, da es ja nicht abgesendet werden kann. Meine Lösung: Es gibt kein Kontaktformular mehr, eine Email Adresse muss reichen. Da ist dann der Programmierer des Email-Clients für die Checkboxen verantwortlich. Nur Mut! Wir schaffen es schon noch zurück in die Steinzeit.

  27. #27
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    Es gibt kein Kontaktformular mehr, eine Email Adresse muss reichen.
    Lt. Aussage eines Rechtsanwaltes ändert das nur wenig daran, dass Du erklären musst, was mit der Mailadresse des Absenders passiert, die Du dadurch bekommst.
    Mein Einwand: Das ist doch technisch gesehen das Gleiche wie eine Mail, die der Absender normal verschickt.
    Antwort: Ja aber diese Mailadresse steht auf der Website und deshalb muss auch auf der Website darüber belehrt werden.

    Allerdings verneinte diese Rechtsanwältin die Checkboxpflicht (egal ob Formular oder nur Mailadresse) - zwei Rechtsanwälte, drei Meinungen.
    Geändert von mlweb (02.05.2018 um 11:39 Uhr)
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    Für Dinge die man mit html5 und css3 lösen kann, braucht man kein javascript.




  28. #28
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    LOL . Was ist mit der Postanschrift? Die steht im Impressum, ebenso eine Fax-Nr. Jetzt muss ich also auch noch erklären, was mit irgendwelchen Informationen passiert, die mir jemand eventuell unaufgefordert per Post oder Fax zuschickt. Also wenn er versehentlich einen Absender draufschreibt oder vergisst, seine Faxnummer zu faken. Hmm, da mach ich doch zur Sicherheit am besten im Impressum eine Checkbox daneben.

    Irgendwie erinnert mich das Ganze an einen alten Song von Reinhard Mey, Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars .

  29. #29
    Community-Moderator
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    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    LOL . Was ist mit der Postanschrift? Die steht im Impressum, ebenso eine Fax-Nr. Jetzt muss ich also auch noch erklären, was mit irgendwelchen Informationen passiert, die mir jemand eventuell unaufgefordert per Post oder Fax zuschickt.
    Unabhängig von der Website musst du das vermutlich dokumentieren, ja.

  30. #30
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Ja, sicher, aber muss ich das auch auf der Website tun, wenn die Adresse da nun halt mal steht (und stehen muss).

  31. #31
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    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    (und stehen muss).
    Das kommt auf die Impressumspflicht an, die ist nicht in der DSGVO geregelt und unterscheidet sich von Staat zu Staat .

  32. #32
    Alter Contao-Hase Avatar von kischd
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    Wie plant ihr das Thema ein?
    Erstellt ihr ein Muster für die Seite und der Kunde soll das prüfen lassen?
    Benutzt ihr nen Generator?
    Oder generell das Thema des Kunden?


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    Gruß Mark

  33. #33
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Ja, aber in der BRD gilt die Impressumspflicht allemal. Die ist glaube ich momentan noch im TMG geregelt, bis dann nächstes Jahr eh alles wieder anders und neu wird.

  34. #34
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    Avatar von Spooky
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    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    Ja, aber in der BRD gilt die Impressumspflicht allemal.
    Ja, aber die postale Adresse ist nicht in jedem Fall Pflicht, auch nicht bei euch, soweit ich weiß.

  35. #35
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Zitat Zitat von kischd Beitrag anzeigen
    Erstellt ihr ein Muster für die Seite und der Kunde soll das prüfen lassen?
    Benutzt ihr nen Generator?
    Oder generell das Thema des Kunden?
    Für mich ist das schon immer das Thema des Kunden gewesen.
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  36. #36
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Nuja, Name und Anschrift eben, plus das ganze restliche Gedöns. Fax ist wohl keine Pflicht. Telefonnummer eventuell auch nicht, aber da streiten woghl wieder die Juristen. Naja, sind die wenigstens beschäftigt, was sollen die Millionen überschüssiger Juristen auch sonst den ganzen Tag machen? Zum Glück gibt es den Dieselskandal und die DSGVO.

    Ist halt momentan echt nervig, ich mache ja fast nichts anderes mehr als auf Webseiten irgendwelche Alibifunktionen nachzurüsten, die irgendein RA für notwendig erachtet.
    Gerade ist ein Kunde auf die Idee gekommen, das Impressum, Datenschutz und für seine Branche noch weitere Auskünfte (Erstinformation) auf einen Dienstleister zu verlagern. Auf dessen Website werden dann die notwendigen Daten des Kunden eingegeben. Impressum und Datenschutzerklärung sind dann externe Links und die Inhalte werden vom Dienstleister immer aktuell gehalten, wenn sich irgendwelche notwendigen Adressen oder Informationspflichten ändern. Das hat natürlich was. Ich frag mich da nur, was wohl passiert, wenn der Server vom Dienstleister mal down ist und jemand will das Impressum, die Datenschutzerklärung oder die Erstinformation sehen. Uiuiui . Die Erstinformation wird sogar noch über ein externes Javascript des Dienstleisters geladen, wenn irgendwelche Links angeklickt werden. Da bin ich mir auch nicht sicher, ob das überhaupt zulässig ist. Beim Impressum jedenfalls nicht, da gibt es Urteile. Das muss auch ohne Javascript angezeigt werden. Außerdem kann der Kunde mit dem Dienstleister gleich den nächsten Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag abschliessen. Denn welche Daten des Websitebesuchers der Dienstleister bei der Gelegenheit abgreift und an wen er sie verkauft weiss man ja auch nicht so genau.

  37. #37
    Administratorin Avatar von lucina
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    Zitat Zitat von kischd Beitrag anzeigen
    Wie plant ihr das Thema ein?
    Erstellt ihr ein Muster für die Seite und der Kunde soll das prüfen lassen?
    Benutzt ihr nen Generator?
    Oder generell das Thema des Kunden?
    Da ein Kunde rechtlich für seine Webseite gerade steht ist das immer auch Sache des Kunden, der dann auch die Texte dazu zu liefern hat. Ich kann ein Angebot machen, das nach Kundenvorgaben einzupflegen. Diese Vorgaben lasse ich mir auch gerne schriftlich geben - andernfalls könnte ja jemand auf die Idee kommen, dass ich für fehlerhafte Rechtstexte auch haften würde ... ;-)

    Wenn jemand der Meinung ist, er müsse einen Generator benutzen und damit dann das Anwaltshonorar gegen Bussgeld und Abmahnung tauscht, dann ist das genau seine Sache. Meine nicht - und ich rate dringend davon ab, das anders zu sehen.

  38. #38
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Ja, genauso halte ich das auch.

    Wobei ich die Generatoren nicht ganz so negativ sehe. Für die Handwerkerseite ohne Analytics, ohne Tracking-Cookies und mit einem Kontaktformular ist ein Generator nach meiner persönlichen Einschätzung sehr wohl brauchbar. Wobei raten würde ich das dem Kunden so auch nicht. Für Rechtssicherheit ist nun mal ein Anwalt zuständig.
    Ich baue nur die Texte ein, die mir der Kunde für Impressum und Datenschutz anliefert.
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  39. #39
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    Ich mache das ähnlich.
    Ich bereite dem Kunden mit einem Generator den Text vor und lasse mir schriftlich bestätigen dass alles in Ordnung ist.
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