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Thema: Österreich und die DSGVO

  1. #1
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    Avatar von Spooky
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    Standard Österreich und die DSGVO

    Unsere "tolle" Regierung in Österreich hat am 20. April schnell mal beschlossen der DSGVO die Zähne zu nehmen: https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html -_-
    Parlamentskorrespondenz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0442/

    Die GDPR ist zwar ein Hybrid aus Verordnung und Richtlinie, aber ich frage mich ob das was Österreich hier macht überhaupt im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist. Denn das kann ja nicht im Sinne der Verordnung sein.

  2. #2
    Administratorin Avatar von lucina
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    Schaun mer mal was Herrn Schrems dazu einfällt.

  3. #3
    Contao-Fan Avatar von Stefko
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    Zitat Zitat von Spooky Beitrag anzeigen
    Die GDPR ist zwar ein Hybrid aus Verordnung und Richtlinie, aber ich frage mich ob das was Österreich hier macht überhaupt im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist. Denn das kann ja nicht im Sinne der Verordnung sein.
    Tu felix Austria
    Aber im ernst, hatte das vorhin auch schon gelesen und mich folgendes gefragt:
    Die Verordnung gilt ja EU-weit, aber wie ist's mit den entsprechenden Strafen? Sind die ebenfalls eu-weit festgelegt und identisch, bzw. Teil der VO, oder ist es jedem Mitgliedsstaat freigestellt seinen eigenen Strafkatalog zu erstellen? Im zweiten Fall dürfte Österreich da (rein rechtlich) korrekt handeln, im ersten bekommen sie wohl bald Post aus Brüssel.
    Grüße, Stefko

  4. #4
    Community-Moderator
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    Avatar von Spooky
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    Ja wie gesagt, die DSGVO ist ein Hybrid aus Verordnung und Richtlinie. Bestimmte Dinge kann der einzelne Staat selbst in seinen eigenen Gesetzen regeln - welche Dinge genau das sind weiß ich allerdings nicht. Ich wundere mich halt darüber, dass der Staat genau diese Sachen selber regeln dürfte.

  5. #5
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    Wie Spooky schon schrieb, handelt es sich nicht um ein Gesetz sondern um eine Verordnung. Das jeweilige Land muss einige Dinge in den nationalen Gesetzen umsetzen, kann aber an bestimmten Stellen Veränderungen durchführen. Das nennt man dann Öffnungsklauseln, wozu z.B. auch die Höhe der Bußgelder und Sanktionen gehört. Ist vermutlich auch gut so, dass ein nicht so wirtschaftlich starkes Land nicht die gleich hohen Strafen zahlen muss wie ein sehr reiches Land. Hier gibt es ein PDF-Dokument mit den Öffnungsklauseln. Zu dem Stichwort gibt es aber auch noch ganz viele andere Informations-Quellen

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