Zitat von
Bas
Ich hab was gefunden .. nur die DSVGO steht da nicht mit drin
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
ii. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
iii. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
iv. Prüfpflichten bei Linksetzung;
v. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
vi. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
vii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte <AN> ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist <AN> berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wie ist Eure Meinung dazu? Wie bringt man da einen Hinweis bzgl. DSGVO mit rein?
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