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Thema: Angebot schreiben - Hinweispflichten

  1. #1
    Contao-Fan Avatar von Bas
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    Standard Angebot schreiben - Hinweispflichten

    Ich bin kein Anwalt, und wenn ich ein Angebot schreibe sind Haftungsbeschränkungen ("Da ich kein Anwalt bin, kann ich keine Haftung für rechtliche Fehler übernehmen.") praktisch nicht wirksam (§§ 307, 309 Nr. 7 und 8b BGB).

    Die Lösung dafür ist angeblich den Kunden deutlich auf alle Anforderungen hinzuweisen. Wenn man dieses tut, hat man seine Hinweispflicht erfüllt und haftet nicht.

    Aber wie sollte solche Hinweise aussehen? Hat sowas schon mal jemand formuliert und kann das mit uns anderen evt. teilen?


    //Moderation: Thema verschoben.
    Geändert von xchs (21.06.2018 um 10:17 Uhr)

  2. #2
    Contao-Fan Avatar von Bas
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    Ich hab was gefunden .. nur die DSVGO steht da nicht mit drin

    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

    i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;

    ii. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);

    iii. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);

    iv. Prüfpflichten bei Linksetzung;

    v. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;

    vi. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;

    vii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

    Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte <AN> ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist <AN> berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


    Wie ist Eure Meinung dazu? Wie bringt man da einen Hinweis bzgl. DSGVO mit rein?

  3. #3
    Contao-Fan Avatar von fusch
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    Hallo Bas,

    danke für die Liste.

    Wie wäre es mit
    "Informations- und Datenschutzpflichten gemäß EU-DSGVO"?

    Viele Grüße
    Hella
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    Komm' doch mal vorbei!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bas Beitrag anzeigen
    Ich hab was gefunden .. nur die DSVGO steht da nicht mit drin

    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

    i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;

    ii. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);

    iii. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);

    iv. Prüfpflichten bei Linksetzung;

    v. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;

    vi. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;

    vii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

    Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte <AN> ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist <AN> berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


    Wie ist Eure Meinung dazu? Wie bringt man da einen Hinweis bzgl. DSGVO mit rein?
    Hallo, ich bin neu hier - hast du die bestmögliche Formulierung gefunden?

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