Contao-Camp 2024
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Thema: Kommentare: Checkbox zur Bestätigung der Datenschutzerklärung

  1. #1
    Contao-Fan
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    Standard Kommentare: Checkbox zur Bestätigung der Datenschutzerklärung

    Hi ihr,

    ich suche in der Kommentarfunktion eine Möglichkeit eine Checkbox für die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung einzubauen. Gibt es das gar nicht in Contao? Haltet ihr das für überflüssig oder gibt es dafür eine Erweiterung? Bei mir können auch Gäste (ohne Registrierung) Kommentare schreiben.
    Viele Grüße
    Shania

  2. #2
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Standard

    Aus welchem Grund sollte man eine Datenschutzerklärung bestätigen?!

  3. #3
    Contao-Fan
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    Ich habe es immer für etwas anderes genutzt, aber nachdem ich jetzt nochmal recherchiert habe, lasse ich auch das nun weg . Hat sich für mich also erledigt, danke.
    Viele Grüße
    Shania

  4. #4
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Standard

    Zitat Zitat von Zille Beitrag anzeigen
    Aus welchem Grund sollte man eine Datenschutzerklärung bestätigen?!
    Es gibt RA die vertreten, die Auffassung, dass das lesen der Datenschutzerklärung bestätigt und die Bestätigung dokumentiert werden muss.

    Insgesamt halte ich mich immer daran, was der "zuständige" RA verlangt. Die Forderungen können bei zwei sehr ähnliches Installationen und verschiedenen RA schon sehr unterschiedlich ausfallen.
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  5. #5
    Contao-Fan
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    Also gibt es dafür doch eine Erweiterung? Gefunden hatte ich keine.
    Viele Grüße
    Shania

  6. #6
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Standard

    Zitat Zitat von mlweb Beitrag anzeigen
    … das lesen der Datenschutzerklärung bestätigt und die Bestätigung dokumentiert werden muss.
    Das ist schlicht Unsinn.
    Jeder kann und darf erklären, was er für gut, wichtig und notwendig hält. So zum Beispiel auch, dass die Sonne heute nicht mehr untergehen darf. Doch dies zu Bestätigen ist nicht Aufgabe des Besuchers der Website, denn für deren Inhalt ist er nicht verantwortlich.
    Doch sollte eine verantwortliche staatliche Stelle (Datenschutzbeauftragter des Landes) mit der Erklärung nicht einverstanden sein, wird der Erklärer zur Verantwortung gezogen, nicht der Besucher der Website.

  7. #7
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Im übrigen … auch RA sind keineswegs fehlerlos. Man könnte gar behaupten, es ist die Gruppe von Menschen, die die meisten Fehler machen.
    Denn in (fast) jedem Gerichtsprozess gibt es Gewinner und Verlierer. Demzufolge scheint die Erfolgsquote lediglich bei 50% zu liegen.

  8. #8
    Contao-Fan
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    Na ja, es ist ja nicht so als gäbe es keine Erweiterungen in anderen Systemen oder Hersteller, die eben genau so eine Bestätigung in ihre Software einbauen. Da wird auch einfach der zuständige Rechtsanwalt gesagt haben, dass das so sein soll. Und natürlich können die recht haben oder nicht. Wohl dem, dessen Rechtsanwalt für das haftet, was er empfiehlt .
    Viele Grüße
    Shania

  9. #9
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Mag sein, dass es eine solch selten-dämliche Bestätigungs-Forderung gibt. Doch allein weil jemand etwas gelesen hat, ist er nicht für den Inhalt verantwortlich. Die Abgabe der Bestätigung ist folglich obsolet.
    Etwas anderes wäre, wenn in der Datenschutzerklärung eine Anweisung oder ein Verbot für die Besucher der Website stehen würde. Doch genau das steht dort nicht – und wenn doch, dann ist die Erklärung falsch. Was wiederum den Leser nicht kümmern muss …

  10. #10
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Zitat Zitat von mlweb Beitrag anzeigen
    Es gibt RA die vertreten, die Auffassung, dass das lesen der Datenschutzerklärung bestätigt und die Bestätigung dokumentiert werden muss.

    Insgesamt halte ich mich immer daran, was der "zuständige" RA verlangt. Die Forderungen können bei zwei sehr ähnliches Installationen und verschiedenen RA schon sehr unterschiedlich ausfallen.
    Klar, da muss man sich dann dran halten oder den Auftrag ablehnen. Ich habe einen Kunden, dessen Datenschutzerklärung ist auf Din A4 ausgedruckt in normaler Schriftgrösse etwa 17 Seiten lang. Und das obwohl er nichts weiter an persönlichen Daten speichert als das, was der Webserver seines Hosters protokolliert. Wenn der verlangen würde, dass das Lesen dieser Datenschutzerklärung bestätigt werden muss, was wäre das dann wohl juristisch und was wirtschaftlich? In der Praxis würde es wohl drei Gruppen von Besuchern geben. Eine vernachlässigbar winzige, die das tatsächlich liest und dann bestätigt. Zusätzlich dann noch zwei größere Gruppen von Besuchern, die ihre Zeit nicht gestohlen haben. Beide Gruppen werden die Datenschutzerklärung sicher nicht lesen, die eine wird das Lesen bestätigen und die andere sich gleich einem anderen Anbieter zuwenden. Es wäre sicher auch eine interessante Frage für Juristen, ob die Forderung einer Bestätigung überhaupt zulässig ist und, falls die Bestätigung erfolgt ist, ob sie überhaupt dokumentiert werden darf und ggf wann das zu löschen ist. Und natürlich ob sie vor Gericht länger als zwei Minuten hält, wenn die Zeit von der Auslieferung der Seite bis zur Bestätigung noch nicht mal 10 Sekunden betrug. Auch da wird es wieder drei Meinungen geben, ja, nein und vielleicht. Ich weiss schon, warum damals bei Jurassic Park niemand wirklich Mitleid mit dem armen Anwalt hatte, der in der Toilette sitzend vom T-Rex gefressen wurde.

  11. #11
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Zitat Zitat von Shania Beitrag anzeigen
    Also gibt es dafür doch eine Erweiterung? Gefunden hatte ich keine.
    Keine Ahnung. Ich habe es für einen Kunden auf Anweisung des RA manuell eingebaut, aber da ging es nicht um Kommentare, sondern um eine Checkbox beim normalen Kontaktformular. Da ist der manuelle Einbau soweit ich weiß deutlich einfacher.
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  12. #12
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Zitat Zitat von Zille Beitrag anzeigen
    Doch sollte eine verantwortliche staatliche Stelle (Datenschutzbeauftragter des Landes) mit der Erklärung nicht einverstanden sein, wird der Erklärer zur Verantwortung gezogen, nicht der Besucher der Website.
    Zitat Zitat von Zille Beitrag anzeigen
    Mag sein, dass es eine solch selten-dämliche Bestätigungs-Forderung gibt. Doch allein weil jemand etwas gelesen hat, ist er nicht für den Inhalt verantwortlich. Die Abgabe der Bestätigung ist folglich obsolet.
    Darum geht es ja auch gar nicht. Wie in der Fragestellung von @Shania und auch von mir formuliert wurde, geht es darum mit der Checkbox zu bestätigen, ob eine solche Erklärung gelesen/zu Kenntnis genommen wurde und nicht darum, ob man mit der Erklärung einverstanden ist oder darum ob der Leser für den Inhalt verantwortlich ist.

    Zitat Zitat von Zille Beitrag anzeigen
    Im übrigen … auch RA sind keineswegs fehlerlos.
    Auch das ist m.E. völlig egal in diesem Zusammenhang. Wenn der RA des Kunden mir schriftlich mitteilt, dass irgendetwas auf eine ganz bestimmte Weise gemacht/formuliert werden soll, dann tue ich das, ganz egal ob ich eine andere persönliche Meinung habe oder nicht. Bei der rechtlichen Prüfung der Website ist der RA nun mal der Fachmann.

    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    Klar, da muss man sich dann dran halten oder den Auftrag ablehnen.
    Bei der rechtlichen Überprüfung ist die Website in aller Regel fertig und und ein Ablehnen des Auftrages steht dann nicht mehr zur Debatte. Außerdem - es gibt viele Gründe warum ich einige Aufträge nicht annehme - die Anforderungen von einem RA gehören im allgemeinen nicht dazu.
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  13. #13
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    Ja, richtig, mlweb, über den Formulargenerator kann man das ganz schnell und einfach umsetzen, wenn es gefordert ist.
    Viele Grüße
    Shania

  14. #14
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Nein mlweb, eine Datenschutzerklärung MUSS man nicht lesen und folglich auch nicht bestätigen, dass man sie gelesen hat. Eine darauf zielende Behauptung ist vollkommenen Schwachsinn.

    Es ist vielmehr so, dass DER VERFASSER mit Hilfe dieser Erklärung BESTÄTIGT, dass er die entsprechenden Gesetze verstanden hat und mit den Daten des Users vernünftigt umgeht. Dem User kann das Ganze kilometerweit am A… vorbeigehen.

  15. #15
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Klar, dem User KANN das am A. vorbeigehen, es MUSS ihm aber nicht. Oft steht in der Datenschutzerklärung aber etwas dazu, welche persönlichen Daten gespeichert werden. Und wenn der Kunde dir an den Karren fahren will, dann liest der die DS-Erklärung nicht und beschwert sich was da alles an persönlichen Daten gespeichert wird. Ich denke zwar auch, dass es dem durchschnittlichen Richter reicht, dass die DS-Erklärung vorhanden ist und von jeder Seite aus mit einem einzigen Klick erreichbar ist, aber mit einer dokumentierten Bestätigung bist du natürlich noch besser dran. Streng genommen bringt es natürlich gar nichts, sofern nicht irgendeine Version der DS-Erklärung bestätigt wird. Er könnte ja irgendwas als DS-Erklärung vorgesetzt bekommen und bestätigt haben, meinetwegen den Einkaufszettel des letzten Einkaufs . Ob es das wirklich braucht ist eine andere Frage. Aber ist halt so wie immer: Zwei Juristen, drei Meinungen.

  16. #16
    Community-Moderatorin & Contao-Urgestein Avatar von mlweb
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    Zitat Zitat von Zille Beitrag anzeigen
    Nein mlweb, eine Datenschutzerklärung MUSS man nicht lesen und folglich auch nicht bestätigen, dass man sie gelesen hat. Eine darauf zielende Behauptung ist vollkommenen Schwachsinn.
    Ok, ich versuche es noch einmal anders:
    Wenn der Rechtsanwalt Deines Kunden sagt: Sie brauchen beim Kommentar/beim Kontaktformular (wo auch immer) eine Checkbox mit Bestätigung, dass der Nutzer der Kommentarfunktion/des Kontaktformulars die Datenschutzerklärung gelesen hat und der Verarbeitung seiner personenbezogen Daten zustimmt, dann gehst Du hin und sagst dem Kunden das baue ich Ihnen nicht ein, weil ich bin der Meinung, dass brauchen Sie nicht?

    Ernsthaft?
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  17. #17
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Man muss die Dinge nicht auf den Kopf stellen – wenn der User nicht gelesen hat, was über ihn gespeichert wird, dann darf er sich ruhig beschweren. Er kann auch auf der Straße laut rufen, dass die Erde eine Scheibe sei. Nützen wird ihm das nix.

    Doch wenn in der DS-Erklärung irgendwelcher Blödsinn steht (den ich möglicherweise überlesen habe), so werde ich gerade das nicht auch noch dokumentieren und bestätigen wollen. Insofern – die Erklärung des Websitebetreibers bestätigen zu müssen hat den Anfangsverdacht, dass dort etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, dass man auf dieser Site versucht, jemanden über den Tisch zu ziehen. Das ist dann wohl so, als ob man nach seinen Kontodaten gefragt wird oder ein wo auch immer verstecktes Abo abschließt.
    (Vollkommen ungefährlich; damit hat auch noch nie jemand etwas anfangen können. )

    Wenn jedoch ein unbeholfener bürokratischer RA zu seiner vermeintlichen Absicherung meint, man müsse die DS-Erklärung gelesen haben, dann ändert das nicht das geringste an der Gesetzeslage. Schließlich dürfen RA (im Interesse ihrer Mandanten) allen möglichen Quatsch behaupten – solange sie dabei kein Gesetz verletzen. Und da es nicht verboten ist, die Erklärung zu lesen …

    Und so darf man dann also auch die Bestätigung einbauen. Da aber alles, was (aus gutem Grund) nicht von vornherein vorgesehen ist, besonderen Aufwand erfordert, wird der Kunde abwägen müssen, ob er dem Preis (und somit dem vertrottelten RA) oder der gängigen Praxis vertraut.

  18. #18
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    und wie geht nun die technische Lösung des Problems?

  19. #19
    Contao-Fan Avatar von Zille
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    Eventuell wird HIER geholfen. Ob man die Kosten dem beratenden RA in Rechnung stellen kann, weiß ich allerrdings nicht.

  20. #20
    Contao-Fan
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    Na ja, ich hab auch nur deswegen nachgefragt weil in diesem Thread im Grunde nur über Sinn oder Unsinn dieser Funktion diskutiert wurde und die eigentliche Frage nicht ansatzweise beantwortet wurde.
    Man hat den Eindruck bei Fragen die mit DSGVO und ähnlichem zu tu haben, geht es schnell am Thema vorbei weil es irgendwie einen "gewissen Unmut" erzeugt - so erscheint es mir zumindest.

  21. #21
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    Zitat Zitat von Zille Beitrag anzeigen
    Im übrigen … auch RA sind keineswegs fehlerlos.
    der Berufsstand ist aber Pflichtversichert!

  22. #22
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    Zitat Zitat von Bennie Beitrag anzeigen
    und wie geht nun die technische Lösung des Problems?
    meinst Du

    Zitat Zitat von Shania Beitrag anzeigen
    Hi ihr,

    ich suche in der Kommentarfunktion eine Möglichkeit eine Checkbox für die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung einzubauen. Gibt es das gar nicht in Contao? Haltet ihr das für überflüssig oder gibt es dafür eine Erweiterung? Bei mir können auch Gäste (ohne Registrierung) Kommentare schreiben.
    ??

    was spricht eine ganz normale Pflichtfeld-Checkbox?

  23. #23
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    Shania wird vermutlich eine Extension oder Anleitung brauchen, wie man das umsetzen kann. Von Haus aus geht das ja nicht.
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  24. #24
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    o.k. - sorry! jetzt hab ich´s "in der Kommentarfunktion" - das ist was anderes... ich dachte in einem normalen Formular

  25. #25
    Contao-Fan
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    Mir hatte dafür bisher ein netter User von hier etwas gebaut, was in 4.9 aber nicht mehr funktioniert. Ich habe es nicht für die Datenschutzerklärung genutzt und habe es nun, wie schon geschrieben, einfach mit einem Hinweis ohne Box (Ergänzung im Template) gelöst. Das schaffe ich alleine . Danke euch!
    Viele Grüße
    Shania

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