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Thema: Newsletteranmeldung mit Namen und Vornamen

  1. #1
    Contao-Fan
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    Standard Newsletteranmeldung mit Namen und Vornamen

    Hallo.

    Hier steht es wunderbar beschrieben: http://www.contao.org/newsletter.html wie man unterscheiden kann zwischen Frau und Herr und den Nachnamen des jeweiligen empfängers einfügt.

    Aber wie bekomme ich den Vor- und Nachnamen? Klar könnte ich ein Formular erstellen, aber wie geht das dann? Zum Newsletter abonnieren habe ich das Modul NEWSLETTER ABONNIEREN genommen. Dann erscheint nur das Feld zur Eingabe der E-Mail. Wie bekomme ich also nun den Namen und den Vornamen noch mit dazu, so dass es dann auch im Verteiler gespeichert wird und ich bei der Newslettererstellung auch darauf zugreifen kann?

    DANKE EUCH!

  2. #2
    Contao-Urgestein Avatar von Sebastian
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    HI

    Das ist für Mitglieder vorgesehen, bei denen Vor- und Nachname hinterlegt werden können. In Deutschland darf bei einem Newsletterabonnement sonst kein Name abgefragt werden.

    Sebastian
    Ich arbeite beim Linux-Systemhaus ETES in Stuttgart

  3. #3
    Contao-Fan
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    ah, okay. Danke dir!

  4. #4
    Contao-Nutzer Avatar von bea
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    Hi, ist es nicht so, dass Vorname und Name nur keine Pflichtfelder sein dürfen?
    Ich würde diese Felder auch gerne (als freiwillige Angabe) in die Newsletteranmeldung mit einbauen.

  5. #5
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    Zitat Zitat von Sebastian Beitrag anzeigen
    In Deutschland darf bei einem Newsletterabonnement sonst kein Name abgefragt werden.

    Sebastian
    ... wo steht das??

  6. #6
    Contao-Nutzer
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    Das würde mich auch interessieren! Bisher habe ich von sowas noch nie gehört und wäre mir völlig neu!
    Ich sehe auch nicht, was aus datenschutzsrechtlichen Gründen dagegen sprechen würde.
    Der Prozess ist ja genau der gleiche wie beim Benutzerkonto. Wo soll denn hier der Unterschied sein?

  7. #7
    Contao-Fan Avatar von Thraile
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    Zitat Zitat von bea Beitrag anzeigen
    Hi, ist es nicht so, dass Vorname und Name nur keine Pflichtfelder sein dürfen?
    Ich würde diese Felder auch gerne (als freiwillige Angabe) in die Newsletteranmeldung mit einbauen.
    Als freiwillige Angabe ist das auch vollkommen OK. Generell dürfen in Deutschland nur die Felder Pflichtfelder sein, die zwingend notwendig sind. Bei einem Newslettter reicht halt die E-Mailadresse. Solltest du deinen Newsletter per Post verschicken, wäre sogar die komplette Postanschrift als Pflichtfeld in Ordnung.... mit etwas googlen findet man das aber auch

  8. #8
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    ist mir immer noch Neu - ich kenne nur die Sache, dass Newsletter nicht per Default angeklickt sein dürf(t)en...

    unter welchen Keywords soll man das finden?

  9. #9
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    Das Bundesdatenschutzgesetz im allgemeinen, Datenvermeidung und Datensparsamkeit im besonderen sind gute Einstiegspunkte.

  10. #10
    Contao-Nutzer Avatar von wilber_x
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    nun ja, im Bundesdatenschutzgesetz steht zwar im §3a der Grundsatz der "Datenvermeidung und Datensparsamkeit". Du willst ja die Daten nicht aus Sammelleidenschaft erheben sondern willst Sie für z.B. personalisierte eMail etc. verwenden. Ter Gesetzestext ist hinreichend schwammig, so dass ich hier ein Verbot nicht erkennen kann.
    wilber_de

  11. #11
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Ich fürchte, gerade in der Schwammigkeit des Gesetzestexts liegt das Problem. Denn damit liegt die letztliche Entscheidung in der Hand von Gerichten / Richtern. Sicher erhebst du die Daten nur, um den Newsletter zu personalisieren - ich gehe jedenfalls mal zu deinen Gunsten davon aus .

    Aber: bist du gezwungen, die Email zu personalisieren? Welche Daten liessen sich auf Grundlage dieses Arguments sonst noch erheben? Könnte man auch den Wohnort und die Adresse erheben, nur um den Newsletter noch mehr personalisieren zu können? Oder das Geburtsdatum? Den Beruf? Wo ziehst du die Grenze? Schwierig!

    Im Zweifelsfall wird letztlich ein Gericht entscheiden, ob die Grenze überschritten war. Im Endeffekt ist es dann ein Glücksspiel. Kann gut ausgehen, kann aber auch teuer werden. Wie heisst es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

  12. #12
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    Ich bin auch der Meinung wie wilber_x - sicher gibt es die Datenschutzmaßgabe mit pers. Daten "sorgsam" umzugehen, sehe aber auch kein "Verbot" den Namen, Vornamen und ggf. PLZ zu erheben... unnötig wäre sicher die (Pflicht)Erhebung von z.B. Einkommen, Familienstand, Automarke...

  13. #13
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Ich sehe da persönlich auch nichts Verwerfliches darin, aber das ist nur meine persönliche Meinung, an die ein Richter irgendwo in der BRD nicht zwingend gebunden ist. Und deswegen bin ich da sehr vorsichtig. Aber das kann natürlich jeder halten wie er will.

  14. #14
    Contao-Urgestein Avatar von zonky
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    leider musste ich diese schmerzliche Erfahrung auch schon machen... :-(

  15. #15
    Contao-Fan Avatar von Thraile
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    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    Aber: bist du gezwungen, die Email zu personalisieren? Welche Daten liessen sich auf Grundlage dieses Arguments sonst noch erheben? Könnte man auch den Wohnort und die Adresse erheben, nur um den Newsletter noch mehr personalisieren zu können? Oder das Geburtsdatum? Den Beruf? Wo ziehst du die Grenze? Schwierig!
    Eigentlich einfach: man braucht NUR die E-Mailadresse, daher ist da auch die Grenze. Das werden dir auch alle Rechtsanwälte und Datenschützer so bestätigen. Daher darf auch nur die E-Mailadresse ein Pflichfeld sein, wenn es um (elektronische) Newsletter geht .

    Hier noch mal ein paar Links dazu, die ich spontan gefunden habe:
    http://www.newsletter-blog.de/tipps/...ein-vielleicht
    http://www.deutsche-handwerks-zeitun...50/3100/209583 (Siehe Checkliste)
    http://t3n.de/news/internetrecht-15-...elen-258260/3/ (Siehe Nr 11 - Ja, es geht um Gewinnspiele, aber wohl analog auf Newsletter anwendbar)
    http://www.newsletterservice24.com/d...mail-marketing

    Da ich kein Rechtsanwalt bin ist das alles nur als allgemeine Information und nicht als Rechtsberatung anzusehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, möge sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt weden

  16. #16
    Contao-Nutzer
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    Standard Gesetzeslage

    Die Abfrage von Name und Vorname mit entsprechender Begründung (z.B. wir möchten Sie persönlich ansprechen) als Kann-Feld ist auch in Deutschland erlaubt. Es dürfen nur eben keine Muss-Felder sein. Ich komme übrigens aus S-H und wir hatten intensiven Kontakt mit unserem recht bekannten Datenschützer, da wir die Felder vor ein paar Jahren mal als Muss-Felder definiert hatten.

    Von daher wäre es schon sinnvoll, das Newsletter-Anmelde-Template ggf. über den Formulargenerator erstellen zu können und hier dann zusätzliche Kann-Felder anfügen zu können. Das würde dann auch die Möglichkeit eröffnen, in einem Kontaktformular einen Input "ich möchte auch den Newsletter abonnieren" einzusetzen, der dann mit der entsprechenden Newsletter-Liste verknüpft wird. Auch das ist rechtlich einwandfrei (sofern der Haken nicht default gesetzt ist).

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