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Thema: Urheberrechtshinweise bei Bildern

  1. #1
    Contao-Nutzer
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    Standard Urheberrechtshinweise bei Bildern

    Hallo zusammen,

    Ich bin eben auf folgenden Blog Artikel gestoßen: http://www.ra-plutte.de/2014/02/lg-k...rl-auffuehren/
    Dazu der passende Artikel von SpOn: http://spon.de/ad9GA

    Die Zusammenfassung lautet: bei jedem verwendeten Bild muss der Urheberrechtshinweis im Bild sichtbar sein.
    Also auch bei Bildern von z.B. pixelio, obwohl dort andere Nutzungshinweise vorhanden sind.

    Wie handhabt ihr das im Moment? Habt ihr es schon so wie es jetzt gefordert ist? Oder habt ihr jetzt auch viel Arbeit vor euch?

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  2. #2
    Contao-Urgestein Avatar von tblumrich
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    Hmm, Alternativen verwenden?
    Hier geht's doch ausschließlich um Pixelio, oder lese ich das falsch?

    Gruß
    Thomas
    blucomp | Webdesign & Onlinelösungen

  3. #3
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    Ich interpretiere den Artikel so dass es auch für andere Bilder geht

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  4. #4
    Contao-Urgestein Avatar von tblumrich
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    Dieses Urteil ist ein Drama. Zigtausende Websitebetreiber, die vermeintlich kostenlose Pixelio-Fotos auf ihren Internetseiten zur Illustrierung der eigenen Inhalt nutzen,
    und
    Für Betreiber von Internetpräsenzen mit Pixelio-Bildern besteht akuter Handlungsbedarf.
    Sieht für mich anders aus.
    blucomp | Webdesign & Onlinelösungen

  5. #5
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    Okay, aber bei Anbietern mit ähnlichen nutzungsbedingungen muss man denke ich dann genauso aufpassen

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  6. #6
    Contao-Urgestein Avatar von tblumrich
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    Da werden sicher noch sehr viele Leute Dinge rein interpretieren, insofern sind unsere Meinungen eben auch nur subjektive Meinungen ohne jede Rechtssicherheit.
    Vielleicht vielleicht...

    Ich persönlich rege mich schon lange nicht mehr über derartige Urteile auf... in D ja nicht unbedingt eine totale Seltenheit.

    Gruß
    Thomas
    blucomp | Webdesign & Onlinelösungen

  7. #7
    Contao-Fan Avatar von w3scout
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    womit sich leider mal wieder bestätigt:

    Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei
    („Vor dem Richter und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“)


  8. #8
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    t2n hat sich diesem Thema auch hier angenommen ... scheint aber auch hier "Auslegungssache" zu sein.

    Und hier noch eine Stellungnahme seitens pixelio zum Gerichtsurteil.

    Was mir zur Zeit viel mehr Kopfzerbrechen macht ist das Andenken der GEMA (resp. AKM in Österreich), eingebettete YouTube-Videos mit Kosten/Abgaben zu versehen
    Grüsse
    Bernhard


  9. #9
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Das hiesse für mich, dass ein Tel der von Pixelio lizenzierten Bilder nachbearbeitet werden muss, so daß der Urheberrechtshinweis im Bild selbst integriert ist - und der Rest der Pixelio-Bilder nicht mehr verwendbar ist (weil sie laut Gerichtsurteil nachbearbeitet werden müssten, dazu aber keine Berechtigung besteht). Pixelio selbst wird sicher ein großes Interesse daan haben, dass dieser Zustand schnellstmöglich behoben wird. Sei es durch andere Lizenzierung oder indem Pixelio oder der Urheber selbst die Bilder so zur Verfügung stellen, dass der erforderliche Text bereits drinsteht. Wer lizenziert schon Bilder, die er nicht oder nur unter großem Aufwand verwenden kann? Ich sicher nicht, viele andere vermutlich auch nicht. . Und man braucht kein Prophet zu sein um vorherzusehen, dass sicher bald irgendjemand von Pixelio Rückzahlung von Lizenzgebühren verlangen wird für die Bilder, die nach dieser Rechtsprechung eigentlich gar nicht verwendbar sind. Diese Geschichten hören wohl nie auf

  10. #10
    Contao-Urgestein Avatar von do_while
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    Interessantes dazu aus einer Anwaltskanzlei:
    http://www.rechtsanwalt-it-medienrec...eln-verhalten/

  11. #11
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von BugBuster
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    Hatte ich in FB schon gepostet, Medien Anwaltskanzlei (die auch gegen redtube vorgeht :-) )
    http://www.wbs-law.de/urheberrecht/d...thalten-50204/
    Grüße, BugBuster
    "view source" is your guide.
    Danke an alle Amazon Wunschlisten Erfüller

  12. #12
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    mmh... Alles gut und schön.

    Eine Frage zur Praxis: Kann man mit Contao internen Funktionen verhindern, dass ein im Artikel eingebundenes Bild über die nackte Bild-URL aufzurufen ist? Oder ist das überhaupt nicht möglich?

    Gruß Peter

  13. #13
    Contao-Urgestein Avatar von folkfreund
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    Du kannst in jedem Browser auf jedem Bild (<img>) im Kontextmenü "Grafik anzeigen" wählen. Sogar CSS-Hintergrundgrafiken in Elementen kann man per "Hintergrundgrafik anzeigen" in einem eigenen Browserfenster öffnen.

    Außerdem würde diese Regelung - wenn man es zu Ende dekt - für alle Grafiken auf Webseiten gelten. Der Seitenbetreiber müsste also bei allen grafischen Gestaltungsmitteln einen Urheber-Hinweis in die Grafik einbauen.
    Stellt euch mal vor, wie dann so eine typische Webseite aussieht...

    Ich hoffe, dass da ganz schnell zurückgerudert wird.

    folkfreund

  14. #14
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Vielleicht baue ich mir eine Website mit einer netten Galerie mit lauter gleichen Bildern / Grafiken auf denen man dann lesen kann: Hier stünde ein Bild, für das ich Lizenzgebühren gezahlt hätte. Leider dürfte ich das Bild dann aber aus rechtlichen Gründen trotzdem nicht verwenden. Ich hoffe auf das Verständnis des Rechteinhabers für meine Entscheidung, deshalb dafür auch keine Lizenzgebühr zu bezahlen...

  15. #15
    Contao-Nutzer
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    Hallo folkfreund,

    Du hast vollkommen recht! Ich hoffe auch, dass das Urteil schnell wieder revidiert wird.

    Aber langsam kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Anwälte nach Lücken im Urheberrecht suchen, die von anderen Anwälten wieder in Frage gestellt werden. Die Fälle bringen ja erst einmal Geld, und wenn man das zu Ende denkt, dann hoffe ich doch sehr, dass die entsprechenden Gesetze möglichst schnell verfeinert werden. Aber das ist ja offensichtlich "Neuland"

    Gruß Peter

  16. #16
    Administrator Avatar von hofff
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    Zitat Zitat von tab Beitrag anzeigen
    Vielleicht baue ich mir eine Website mit einer netten Galerie mit lauter gleichen Bildern / Grafiken auf denen man dann lesen kann: Hier stünde ein Bild, für das ich Lizenzgebühren gezahlt hätte. Leider dürfte ich das Bild dann aber aus rechtlichen Gründen trotzdem nicht verwenden. Ich hoffe auf das Verständnis des Rechteinhabers für meine Entscheidung, deshalb dafür auch keine Lizenzgebühr zu bezahlen...
    YOU MADE MY DAY ... ich bin dabei! :-D


    fg
    nicky

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    ... alles wird besser!

    Präsident der Contao Association Website/Github | Mitglied der Contao Community Alliance Website/Github

    individuelle Webanwendungen, Erweiterungen und noch viel mehr ... www.hofff.com/Github

  17. #17
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Letztlich darf man die Sache auch nicht überbewerten. Selbst wenn das Urteil Bestand haben sollte, wird sich der Markt sicher sehr schnell ganz pragmatisch anpassen. Die Fotografen wollen schliesslich auch nicht verhungern, sondern ihre Bilder vermarkten. Sie kämpfen ja oftmals selbst mit ganz ähnlichen Problemen was ihre abgelichteten Motive angeht.

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