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Thema: Hinweispflicht für Online-Händler ab 09.01.2016

  1. #1
    Contao-Nutzer
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    Standard Hinweispflicht für Online-Händler ab 09.01.2016

    Hallo zusammen,

    gem. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 müssen Online-Händler ab dem 09.01.2016 neue Informationspflichten erfüllen und (unter anderem) auf die neue Plattform der EU-Kommission ("OS-Plattform") verlinken.

    http://www.dury.de/onlinerecht-blog/...et-ab-09012016

    Das ist ja noch alles recht schwammig und unkonkret, die entsprechende Website gibt es noch gar nicht...
    Hat diesbezüglich schon jemand seinen Isotope-Shop aktualisiert? Was sollte wo ergänzt/geändert werden? Kennt jemand konkrete Formulierungen für die AGB usw.?

    Viele Grüße
    Steve

  2. #2
    Contao-Nutzer Avatar von Mr. Acylase
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    Hallo Steve,

    Gemäß eRecht 24 gibt es wohl schon eine unvollständige Plattform

    Hier ist der Link zur neuen EU Streitschlichtungsplattform
    http://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Textvorschlag für Ihre Website (etwa im Punkt Impressum):

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Ich habe diesbezüglich den Shop den ich zur Zeit noch in der Erstellung habe noch nicht aktualisiert, werde dies aber die nächsten Tage nachholen.

    Grüße
    Stefan


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    Geändert von Mr. Acylase (08.01.2016 um 12:17 Uhr)

  3. #3
    Contao-Nutzer
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    Danke für den eRecht 24 Tipp.

    Laut
    http://www.e-recht24.de/artikel/ecom...-1-9-2016.html
    müssen an diversen Stellen Änderungen vorgenommen werden:

    - Link zur EU-Plattform im Bestellprozess einfügen
    - der Link muss „leicht zugänglich“ sein
    - die eigene E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Link angeben
    - Link zur EU-Plattform in den AGB einfügen

  4. #4
    Contao-Nutzer Avatar von Mr. Acylase
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    Guten Morgen,

    Ich werde vorest das ganze folgendermaßen integrieren

    - Link in der Footernavigation zu einer Seite, wo ich das neue Verfahren erklären werde
    - Einfügen des Links in den Checkout Prozess inkl. Bestätigungscheckbox das die Möglichkeit zur Online Schlichtung gelesen wurde
    - Einfügen des Links in den AGBs an geeigneter Stelle inkl. Angabe der Mail Adresse

    Grüße
    Stefan

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  5. #5
    Contao-Nutzer Avatar von Mr. Acylase
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    Soeben habe ichfolgende Infomail von dem Trusted Shop Legal Expert Services erhalten

    1. Am 9.1.2016 ergänzen Sie Ihr Impressum um den folgenden Text:
    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

    2. Ab April 2016 informieren Sie in Ihren AGB darüber, falls Sie sich einer der neuen nationalen Streitschlichtungsstellen angeschlossen haben

    3. Ab Anfang 2017 informieren Sie darüber, ob Sie bereit oder sogar dazu verpflichtet sind, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen und nennen Sie ggf. die Schlichtungsstelle.
    Jetzt unmittelbar müssen Sie sich lediglich mit dem ersten Thema auseinandersetzen, optional kann auch schon das zweite Thema angegangen werden. Mit dem dritten Thema sollten Sie sich erst Ende 2016 beschäftigen.
    Grüße
    Stefan

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