1. Am 9.1.2016 ergänzen Sie Ihr Impressum um den folgenden Text:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
2. Ab April 2016 informieren Sie in Ihren AGB darüber, falls Sie sich einer der neuen nationalen Streitschlichtungsstellen angeschlossen haben
3. Ab Anfang 2017 informieren Sie darüber, ob Sie bereit oder sogar dazu verpflichtet sind, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen und nennen Sie ggf. die Schlichtungsstelle.
Jetzt unmittelbar müssen Sie sich lediglich mit dem ersten Thema auseinandersetzen, optional kann auch schon das zweite Thema angegangen werden. Mit dem dritten Thema sollten Sie sich erst Ende 2016 beschäftigen.
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