Laut der Ende Mai in Kraft tretenden DS-GVO müssen Websitebetreiber in Zukunft eine Exportfunktion der Kundendaten in maschinenlesbarer Form anbieten (ich interpretiere das als JSON, XML oder CSV Format).
Private Familienseiten und rein darstellende Seiten die keine personenbezogenen Daten erfassen fallen nicht darunter.
Alle anderen fallen darunter, insbesondere auch Blog-Betreiber (und auch dynamische IP-Adressen gelten als gesondert zu behandelnde personenbezogene Daten).
Wie sieht es denn mit der Umsetzung dieser Pflichten in Bezug auf Contao und den Isotope Shop aus?
» Musterdatenschutzerklärung «
Das Gesetz im Original (die EU-Mitgliedsländer dürfen dennoch Ergänzungen machen)!
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Ergänzung vom 25.01.
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