Ich bin kein Jurist. Aus den vielfältigen Diskussionen hier zu dem Thema ergibt sich jedoch für mich, dass die DSGVO nicht wegen des Formulars die Zustimmung erfordert. Wichtig ist, welche Daten erfasst und wie sie weiterverarbeitet werden.
Im Fall der Kommentarfunktion will der Besucher ja, dass sein Beitrag auf der Webseite erscheint. Das schließt meines Erachtens implizit die Zustimmung zur Speicherung ein. Anders ist es bei einer Bestellung oder einem Kontaktformular oder Newsletterbestellung. Aber selbst da besteht ja noch Uneinigkeit, ob eine Zustimmung vor dem Absenden ausreicht. Der Eintragende (der auch die Zustimmung erteilt) muss ja nicht die Person sein, deren Daten (z.B. E-Mail Adresse) eingegeben und versendet werden.
Ich könnte mir vorstellen, Kommentare nur für angemeldete Benutzer zu ermöglichen. Bei der Registrierung muss der User dann einmal den DSB zustimmen.
Stell dir vor, wie sonst demnächst die Kommunikation bei Facebook, WhatsApp, Twitter usw. aussieht...
(Bei jeder Nachricht erst das Häkchen setzen)
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