Hallo zusammen,
mit Erschrecken habe ich gerade einen Zeitungsartikel (kleine Provinzzeitung) bekommen, in dem der BGH das aktive Zustimmen zu Cookies zur Pflicht erklärt. Zum Brechen: da wird anscheinend überhaupt nicht differenziert, ob Session- oder andere Cookies aktiv zugelassen werden müssen.
Ich nutze auf meinen Instanzen (wissentlich) nichts was Cookies schreiben würde außer Contao (3.5) selbst. Ich habe keine Statistik-Funktionen eingebunden, will keine Werbung und gehe davon aus, dass Contao kein Tracking betreibt. Warenkorb usw. habe ich auch nicht. Laut Firefox habe ich jeweils nur die Session Cookies im PC.
Kann ich entweder Contao 3.5 mit einfachen Mitteln dazu bringen auch keine Session Cookies zu benutzen (vermutlich illusorisch) oder gibt es was Besseres als diese "Cookie-Freibrief-Einforderungs-Banner wie man sie auf vielen Seiten sieht (und die demnach wohl unzulässig sind)?
Hier ein paar Links zu Artikeln die das Urteil beschreiben:
https://www.tagesschau.de/inland/coo...tshof-101.html
https://www.sueddeutsche.de/digital/...aken-1.4921013
https://www.e-recht24.de/artikel/dat...willigung.html
Auf e-recht24 sind einige Passagen, die genau das sagen was auch meine Meinung ist - ich habe auf meinen Instanzen sinngemäß etwa stehen "Wir benutzen ausschließlich Session Ccookies".
Wenn ich mir den Sermon auf https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...ml?nn=10690868 so angucke, wird schon da nicht differenziert
Muss ich meine Seiten nun vom Netz nehmen?
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