Geschenkkörbe werden umsatzsteuerlich als ein Produkt gesehen, da die Dienstleistung der Zusammenstellung der einzelnen Waren als Geschenk im Vordergrund steht. Es kommt nicht darauf an, ob in dem Korb mehr Lebensmittel mit in der Regel 7 % USt oder Spirituosen und andere Handelswaren mit 19 % USt enthalten sind. Bei einer einheitlichen Leistung teilen Nebenleistungen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Folglich sind in Ihrem Fall die Geschenkkörbe einheitlich mit 19 % USt belastet.
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