Insbesondere im deutschen Rechtsraum ist die Verwendung von Google Analytics (GA) sehr umstritten und nach Meinung vieler Datenschützer in seiner jetzigen Form sogar rechtswiedrig. Die Verwendung von GA ist bislang für den Betreiber einer Webseite vor allem deshalb ein Risiko, weil seine Nutzer nicht selbst bestimmen können, ob Sie sich durch GA erfassen lassen möchten oder eben nicht.
Zwar kann man sich derzeit mit Übernahme der viel verwendeten, recht unsinnigen Datenschutzerklärung von Google zu seinem GA Dienst auf seiner Webseite noch so halbwegs rausmogeln; schön und wirklich hilfreich ist das jedoch nicht (es sei denn, man nutzt ohnehin kein GA sondern Alternativen)
Ein Lösungsvorschlag für Typolight-Nutzer, das eigene "Opt-in" Verfahren
Viele Datenschützer würden auch im Fall GA gerne eine Möglichkeit nach dem sog. "Opt-in"-Verfahren sehen, bei welchem die Besucher zuvor selbst bestimmen können, ob sie sich mittels GA tracken lassen wollen oder nicht. Dies gibt den Nutzern so eine klare Selbstverantwortung zur Verwendung derer Daten.
Typolight kann dies bereits jetzt ohne große Mühe unterstützen, da sich im jeweiligen Layout ja optional bestimmen lässt, ob man für alle Seiten dieses Layout GA benutzen möchte oder nicht. Genau so ist es jetzt schon möglich, seinen Besuchern ganz bequem die Wahl zu lassen. Vielleicht lässt sich dies ja zukünftig noch eleganter machen/verfeinern.
Auch dies wäre neben der soliden Sicherheit ein weiterer wichtiger PR-Baustein und Sympathiepunkt für Typolight.
Honigdachs
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