zu 3. Es gibt nur einen Unterschied, in der Lizenz des Generierten HTML-Codes und dem System, das den HTML Code erzeugt. Aber zu sagen es gibt einen Lizenzunterschied zwischen FE und BE währe vom Prinzip her falsch. Denn das FE ist lediglich eine Komponente des CMS und damit "Funktionell" betrachtet Lizenztechnisch gleich dem BE. Der HTML Code besteht aus gemischten Lizenzen, da währe ein mal die LGPL, die durch die ganzen Contao Templates zustande kommt, dann die MIT Lizenz, durch mootools und sicher noch ein paar andere Lizenzen. Diese ist allerdings nur ein shared-using.
Aber ihr verwendest den Uploader ja sogar bereits als Teil des CMS bzw. Teile des CMS für den Upload. Z.B. die ajax Extension wenn ich das richtig mitgelesen habe, anstelle einer vom System unabhängigen Datei. Ergo hast du die Trennung von CMS und dem Uploader schon längst "verletzt".
Wir reden hier aber (egal ob wir vom BE oder FE reden) von einem shared-using und dieses ist bei der LGPL auch mit LGPL-inkompatibler Software erlaubt. Mir ist nur die GPL bekannt, die ein shared-using in dieser Art und Weise nicht erlaubt und selbst hier gibt es Ausnahmen oder Grauzonen, z.B. den closed Source nVidia Treiber für Linux und den GPL Lizensierten Linux Kernel. Der offizielle nVidia Treiber darf nur niemals mit dem Linux Kernel ausgeliefert werden, beide gemeinsam benutzen, ist von der Lizenz dennoch erlaubt.
Aber auch hier gilt: Das ist keine Rechtsberatung, lediglich die Aussage eines Laien, der sich die letzten Wochen verstärkt mit dem Thema LGPL und Lizenzierung auseinander setzt