hier nachzulesen: http://www.datenschutz-hamburg.de/ne...d834ed9699fc70
hier vergleichen:
Google Analytics: http://www.google.com/intl/de/analytics
Piwik: http://de.piwik.org
Honigdachs
[Verschoben, weil es originär nichts mit Contao zu tun hat]
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Honigdachs
[Verschoben, weil es originär nichts mit Contao zu tun hat]
Geändert von lucina (15.09.2011 um 16:12 Uhr)
Hi.
Alles wird gut?
Ich hab die ganze GA Diskussion nur peripher verfolgt, weil ich das alles immer für ziemlich überzogen hielt (ich hoffe, ich werde jetzt nicht gesteinigt )... daher mal meine vielleicht etwas naive Bemerkung:
Es ist ab sofort tatsächlich nötig einen schriftlichen Vertrag abzuschließen um GA zu nutzen?
Ohje.
Gruß
Thomas
blucomp | Webdesign & Onlinelösungen
Moin!
Von einem Vertrag steht da aber nichts.
Es wird lediglich vom deutschen Datenschutzbeauftragten darauf hingewiesen, welche Schritte man unternehmen muss, um GA nach deutschem Recht nutzen zu dürfen.
Gruß Thomas
"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." Mahatma Gandhi
Hi.
Und das heisst?
Ansonsten, ich les das Wort "Vertrag" da und in sämtlichen Meldungen im Netz schon recht deutlich. Insofern weiß ich nicht wie du das mit dem "Von Vertrag steht da nichts" meinst.
Was solls, ich nutze GA eh nicht (wirklich).
Gruß
Thomas
blucomp | Webdesign & Onlinelösungen
Sorry, ich kann auf der GA-Seite nichts über einen Vertrag finden!
Auch muss ich nicht nachträglich einen Vertrag abschließen!
Ob das daran liegt, dass ich schon länger ein Konto habe, kann ich nicht sagen.
Auf Berichte, die im Netz kursieren, verlasse ich mich schon lange nicht mehr.
Mich interessieren nur die Fakten, wenn ich mich direkt mit Anbietern befasse.
Die Meinung Dritter ist für mich oft irrelevant, solange mir ein "Vertragspartner" nichts anderes bestätigt.
Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass die Seite nicht aktualisiert und angepasst wurde.
Ich nutze GA im übrigen schon lange nicht mehr.
Gruß Thomas
"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." Mahatma Gandhi
Hi Thomas.
Ok, wahrscheinlich verstehe ich deine Meinung nur falsch und dein Rechtsverständnis reicht über meins (das dürfte nicht so schwierig sein).
Aber das man bei GA dazu nichts findet...hmm. Ich finde das direkt auf der Startseite und der Vertrag wird direkt von GA gehostet.
Gruß
Thomas
blucomp | Webdesign & Onlinelösungen
Den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schließt man als Website-Betreiber jetzt quasi immer (mit Google) ab, wenn man GA nutzt - was nichts anderes bedeutet, als dass Google nach außen die Daten der Nutzer nur "im Auftrag und im Namen" des Betreibers verarbeitet. Analog musst Du als Website-Entwickler/Agentur das mit Deinen Kunden auch tun, sobald Du Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Kunden Deiner Kunden bekommst. Was fast immer der Fall sein dürfte, wenn z.B. eine Memberverwaltung oder ein Newsletter oder eine Statistik eingesetzt wird. Ich habe mir z.B. angewöhnt, einen solchen Vertrag immer schon in die Angebots-/Vertragsunterlagen einzuarbeiten.
Grüße,
Christian
PS: Wie immer ist das natürlich keine Rechtsberatung, sondern die freie Meinung eines Laien
Contao-Partner am Niederrhein
Templating - Komplettservice - Erweiterungen
Infos: http://delahaye.de
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