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Thema: gekaufte Bilder auf der Webseite & Hotlinking, Thumbnails, Facebook, G+, etc.

  1. #1
    Contao-Nutzer
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    Standard gekaufte Bilder auf der Webseite & Hotlinking, Thumbnails, Facebook, G+, etc.

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine allgemeine Frage bzw. interessiert mich, wie ihr das Thema seht und ggf. umgesetzt habt.

    Hintergrund:
    Ich habe für einen Kunden eine Webseite erstellt und hierfür mehrere Bilder bei Fotolia gekauft und in die Seite integriert. Im Impressum sind dann zu den Bildern die entsprechenden Urheber Angaben.

    Nun möchte der Kunde sich auf Facebook präsentieren.
    Die Facebook Seite ist noch nicht online.

    Fotolia unterstützt ja nun die Bereitstellung der Bilder auf Socialmedia-Seiten.
    Hier eine Antwort, die mir Fotolia auf meine Frage gegeben hat.

    Die Verwendung von Bildern im Bereich "Social Media" ist im Rahmen der geltenden Downloadverträge zulässig. Beabsichtigen Sie heruntergeladenen Werke von Fotolia in unbearbeiteter Form in sozialen Netzwerken darzustellen, darf eine Auflösung von 1000x1000 Pixel nicht überschritten werden. Zudem ist eine lesbare Kennzeichnung von Urhebername und Quelle innerhalb des Bildes unerlässlich.


    jetzt stellen sich für mich folgende Fragen / Themen:
    • "eine lesbare Kennzeichnung im Bild" bedeuted, ich muss jedes Bild bearbeiten und idealerweise am unteren Bildrand ein weiße Box mit den entsprechenden Urheber Angaben erstellen (die Social-fähige Variante der Bilder kann ich nicht mehr herunterladen, da der Kauf schon zuweit zurückliegt)
    • Nun möchte ich verhindern, dass evtl. irgendjemand auf einen Artikel / eine Seite der Webseite aus Facebook heraus verlinkt, denn dann würde (a) ein Bild angezeigt werden, dass nicht die lesbare Kennzeichnung beinhaltet und (b) habe ich Sorge bzgl. der unklaren rechtlichen Situation bei den dargestellten Thumbnails
    • Muss ich eigentlich auch verhindern, dass jemand ein Bild mit rechter Maustaste einfach herunterlädt?


    Bzgl. der Blockade in Richtung Hotlinking oder das ein Bild der Webseite im Thumbnail verwendet wird habe ich 2-3 Dinge mal getestet, aber irgendwie hat das bei mir nicht geklappt.

    Versucht in der htaccess in der Form:
    (habe ich aus einem Forumsbeitrag)

    Code:
    ***RewriteEngine On
    ***RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^$
    ***RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://www\.mysite\.de.*$ [NC]
    ***RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://www\.google\..*$ [NC]
    ***RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://www\.bing\..*$ [NC]
    ***RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://pinterest\.com.*$ [NC]
    ***RewriteCond %{REQUEST_URI} !^.*mypic\.png$ [NC]
    ***RewriteRule ^.*\.(gif|jpg|png|jpeg)$ http://www.mysite.de/files/bilder/mypic.png [NC,R,L]
    oder mit Metatag und Open Graph
    Code:
    <meta property="og:image" content="http://mysite.de/files/bilder/mypic.png" />
    dann habe ich irgendwo mal was gelesen in Bezug auf die robots.

    Was ist der richtige Weg?
    Wie habt ihr das gelöst?

    Viele Grüße
    Carsten

  2. #2
    Wandelndes Contao-Lexikon Avatar von tab
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    Standard

    Ich kann dir hier nur dagen, wie ich das sehe. Ob das ein Jurist oder ein Gericht im Zweifelsfall ebenso sehen wird, das weiss ich nicht.

    Wen jemand anders auf deine Webseite verlinkt, dann kannst du das gar nicht verhindern. Auch nicht, wenn er das aus Facebook heraus macht. Wenn du allerdings eine Share-Button oder dergleichen anbietest, mit dem auch das nicht bearbeitete Bild auf Facebook angezeigt wird, mag das schon wieder anders aussehen. Dass jemand ein Bild von deiner Website herunterlädt, das kannst und willst du nicht verhindern, sonst wird es auch im Browser nicht angezeigt werden können. Ob man das nun geringfügig erschwert, indem man verhindert, dass es über Kontextmenü des Browsers per rechte Maustaste geladen werden kann, das sollte eigentlich keinen Unterschied machen. Jedenfalls nicht für vernünftig denkende Menschen. Ob Juristen dazu zählen? Spätestens wenn ich mir den Bildlink z.B. aus dem Seitenquelltext hole und damit das Bild im Browser darstelle, kann ich es auch speichern. Streng genommen speichert der Browser das Bild sowieso schon, wenn er die Seite mit dem Bild anzeigt. Wenn du ganz sicher gehen willst, dann nutze eben grundsätzlich nur bearbeitete/gekennzeichnete Dateien, auch auf der Website.

    Ist das jetzt neu bei Fotolia? Siehe zum Thema z.B. auch hier

  3. #3
    Contao-Nutzer
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    Standard

    Vielen Dank für Deine Ausführungen.
    Um vermutlich wirklich auf der ganz sichere Seite zu sein, wäre es tatsächlich vernünftig, die Urheberangaben direkt im Bild auch auf der Webseite zu haben.

    Ich glaube meine "Sorge" oder Unsicherheit hängt zusammen mit
    • der unsicheren Rechtslage bei den angezeigten Thumbnails in Facebook, deshalb überlege ich ja, wie ich verhindern kann, das Bilder von meiner Webseite überhaupt als Thumbnail verwendet werden können.
    • dem Unterlizenzierungsrecht, wenn jemand auf einen Artikel mit entsprechend gekauften Bildern aus meiner Webseite auf Facebook verlinkt

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