Bisher galt die Auffassung, beim User-Tracking auf ein nachträgliches Opt-Out setzen zu können, doch die Datenschutzkonferenz stellt hierbei klar, dass es einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen bedarf.
Vor wenigen Tagen, genau am 26. April 2018 hat die Datenschutzkonferenz, kurz DSK, ein Positionspapier veröffentlicht, welches sich mit den rechtlichen Anforderungen zum Thema Tracking von Seitenbesuchern auf Websites und Apps beschäftigt. Die DSK ist ein Gremium, in dem sich die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder auf gemeinsame Positionen verständigen.
Dabei hat es die Ziffer 9 des Positionspapiers in besonderem Maße in sich, da sie die bisherigen Annahmen praktisch obsolet macht. Im Wortlaut bedeutet dies: „Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, das heißt, z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.“
Die Aussage wäre demnach so zu verstehen, dass das Tracking von Nutzern wie z. B. durch Statistik- und Analysetools oder durch Werbetracker nur noch durch eine explizite Zustimmung des Nutzers legitimiert werden kann, auch wenn es in anonymisierter Form erfolgt. Dies wäre eine klare Abkehr von der bis zum 25. Mai 2018 noch geltenden Regelung des § 15 Abs. 3 TMG, wonach ein solches Tracking nach dem Opt-Out-Prinzip zulässig ist, also einem nachträglichen Widerspruch eines bereits durchgeführten Trackings.
Diese Technik scheint so nicht mehr einsetzbar zu sein, sondern bevor der Nutzer der eine Website besucht überhaupt gezählt wird, muss dieser seine explizite Einwilligung hierzu geben.
Nähere Informationen finden sich hier: https://www.wbs-law.de/internetrecht...quenzen-77046/
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