Hallo Leute,
seit 01.01.2022 gilt die neue Verbraucherschutzrichtlinie für digitale Inhalte.
https://www.bundesregierung.de/breg-...nhalte-1836264
Sinngem. und stark vereinfacht ausgedrückt bedeutet diese, dass bei Erstellung einer Website (Webanwendung) nunmehr 2 Jahre eine Updatepflicht besteht.
Üblich war es ja bislang so, dass entweder Wartungsverträge geschlossen wurden oder zusätzliche Leistungen wie Updates einfach abgerechnet wurden.
Mit dieser Richtlinie hat der Kunde jetzt 2J. nach Fertigstellung einer Website ein Anrecht auf Sicherheitsupdates.
EDIT:
Interessant ist §327 Absatz (6) Nr. 6
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html
Wie geht Ihr damit um?
Gruß
tschero
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