Wegen des TTDSG §25 Abs 1 ist es je nach dem wie man es verstehen will/soll nicht erlaubt, die Monitor/Browser Auflösung auszulesen.

Daher überlege ich nun, wie ich mit dem Thema umgehen soll.

- Raus damit, braucht eh keiner
- Konfigurierbar machen. Per Default nicht erfassen
- zwei Templates anbieten, eines mit eines ohne, Admin kann dann wählen

Erläuterungen des "wieso weshaln warum" würden dann auch im Handbuch erscheinen.