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Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails
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Naja, es geht ja erst einmal um ein Verfahren vor dem VG, und Streitgegenstand - wenn ich es richtig verstanden habe - ist die Frage, ob die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde hier ein Bussgeld verhängen durfte oder nicht. Angelpunkt ist die Frage, ob überhaupt durch die Klägerin irgendeine Form des Nachweises für ein DOI-Verfahren geführt worden ist. In diesem Fall: Nein, was das VG ja auch ein wenig süffisant bemerkt.
Also lese ich da erst einmal von einem Eigentor der Beklagten. Selbstverständlich kann man sich auch Systemmails selbst zusenden oder - je nach Setup - auch in einem Archivordner aufbewahren (viel Spass bei zukünftig 30 Jahre zurückliegenden NL-Abos). Strittig ist ja in diesem Verfahren nicht, dass man einen Nachweis führen oder nicht führen kann, sondern die Frage, ob man sich an das eigene, dokumentierte Verfahren nicht halten muss sondern einfach mal eine IP-Adresse in den Saal werfen kann, wenn man die entsprechenden Mails eben doch nicht aufbewahrt hat. Dafür gab es das Bussgeld. Und schliesslich dreht das Gericht der klagenden Firma dann noch eine lange Nase nach dem Motto "Ihr hattet Hinweise, wie Ihr das zu regeln habt, und habt Euch nciht dran gehalten".
Ich habe da kein MItleid.
Anyway: Ich halte es nach wie vor keine gute Idee, die interne NL-Funktion zu nutzen. Weder möchte ich meinen eigenen Webserver niederbrennen, noch möchte ich den Aufwand treiben, den spezialisierte Anbieter in puncto Nachweispflichten inzwischen treiben müssen. Und ja, noch sind IP-Adressen spätestens nach ein paar Wochen Schall und Rauch.Contao in Kiel: kikmedia webdevelopment | Contao-Partnerin | Contao Usergroup Kiel | github | Contao-Community-Alliance | MetaModels-Team

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